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Autor Thema: Jodoformäther  (Gelesen 14849 mal)

Adlerteam

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Jodoformäther
« am: 26. Februar 2018, 11:38:31 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen regelmäßig Jodoformäther (3%) für einen Tierarzt her. Immer wieder heisst es im Internet, das sei nicht mehr legal.´
Ich konnte diesbezüglich nichts finden, möchte aber auch nichts verkehrt machen. Hat jemand aktuelle Informationen?
Herzlichen Dank !

Sabine Hoffmann

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Re: Jodoformäther
« Antwort #1 am: 26. Februar 2018, 20:31:42 »
Hallo,
meines Wissens, ist es erlaubt, wenn man ein Rezept vom Tierarzt hat. Der Tierarzt bescheinigt damit einen "Therapienotstand". Und bei Strahlfäule ist es auch plausibel.

Pferdefreund

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Re: Jodoformäther
« Antwort #2 am: 17. Juli 2020, 11:11:10 »
Bei uns wird das auch immer wieder benötigt. Die Beschaffung ist allerdings schwierig. Konnte man früher einfach bestellen.

Pferdefreund

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Re: Jodoformäther
« Antwort #3 am: 17. Juli 2020, 15:02:04 »
Wie kommt man aktuell am einfachsten noch an Jodoformäther ran?

Achim Marliani

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Re: Jodoformäther
« Antwort #4 am: 17. Juli 2020, 17:52:30 »
Hallo,

gibt's nicht fertig, nur als Rezeptur. Und, wie oben schon gesagt, dann nur auf Rezept.

Gruß
Achim Marliani

Achim Marliani

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    • rezepturdoku.de
Re: Jodoformäther
« Antwort #5 am: 17. Juli 2020, 17:58:24 »
Hallo Adlerteam,

Zitat
wir stellen regelmäßig Jodoformäther (3%) für einen Tierarzt her. Immer wieder heisst es im Internet, das sei nicht mehr legal.

ich zitiere hier mal eine einschlägige Fach-Quelle:
Zitat
Generell darf eine Herstellung und Abgabe der oben besprochenen Iodoform-Ether-Lösung nur auf eine Verschreibung eines Tierarztes erfolgen, eine Rezepturherstellung auf alleinigen Wunsch des Tierhalters ist im Gegensatz zur Humanmedizin nicht erlaubt. Eine rezepturmäßige Herstellung eines Tierarzneimittels in Apotheken ist im Falle eines sogenannten Therapie-Notstandes nach § 56 a Abs.2 AMG zulässig. Ein Therapie-Notstand setzt neben dem Fehlen eines geeigneten Fertigarzneimittels eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung des Tieres voraus. Da die medizinische Bewertung dieses Notstandes dem Tierarzt obliegt, ist es insofern plausibel zur Abgabe der Zubereitung die Vorlage einer tierärztlichen Verschreibung vorauszusetzen.

Gruß
Achim Marliani