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Autor Thema: Berechnung Rezeptur auf das Rezept ?  (Gelesen 5638 mal)

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Berechnung Rezeptur auf das Rezept ?
« am: 14. Dezember 2017, 07:24:26 »
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen !

1. Wie ist es mit der Berechnung der Rezeptur,
muss diese auf's Rezept aufgedruckt werden?

2. Die Bezeichnung
 " Im Kühlschrank lagern "
darf diese auf das Etikett.

Zu 1. : Wir haben kein Rezepturprogramm
im System hinterlegt, so kann ich die Rezeptur
nicht aufdrucken, nur per Hand schreiben.

Zu 2. : Ich meinte gehört zu haben , im Kühlschrank
nicht auf das Etikett, da die Rezeptur dann zu den
Lebensmitteln gelegt wird und Kinder leicht
das Medikament entnehmen können.

Was meinen Sie ?

Liebe Grüße
Susanne Braun

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Re: Berechnung Rezeptur auf das Rezept ?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2017, 18:16:35 »
Hallo Susanne,

zu 1: Eindeutig ja, und zwar lt Liefervertrag vorne drauf. Meist akzeptieren die Krankenkassen aber auch die Rückseite, Hauptsache, die Taxation ist überhaupt da.Ein Fehlen berechtigt zu Vollabzug.

zu 2: "Kühl lagern" muss eindeutig auf's Etikett, wenn der Hinweis notwendig ist. Nur eben möglichst nicht als "in den Kühlschrank legen", sondern als "kühl lagern", und ganz oft ist der Hinweis eigentlich nicht nötig.

Gruß
Achim Marliani