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Autor Thema: Hunderter Regel  (Gelesen 6541 mal)

Ciolak, Eva

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Hunderter Regel
« am: 12. Mai 2017, 10:33:18 »
Hallo liebe Forumleser,
wir werden demnächst in der Apo wieder Defekturen anlegen und laut Pharmazierat wäre es im Rahmen der Hunderter Regel möglich. Ich habe versucht einige Informationen über das Netz zu finden, aber sehr dürftig im Bezug auf folgende Fragen: Muss ich die hergestellten Cremes auch prüfen mit zB einem Extensiometer? Oder müssen diese nicht geprüft werden? Ich bin der Meinung ja, einige Kollegen sind der Meinung hier müsse keine erfolgen. Außerdem geht es um den Nachweis, dass diese Rezepturen häufig verordnet werden: Reicht es aus über Lennartz Rezepturprogramm zB, eine Liste über die Herstellungen auszudrucken?(Weiß allerdings noch nicht ob Lennartz das kann) Oder sind kopierte Rezepte ein Muss? Wie wird es bei euch gehandhabt?
Liebe Grüße Eva

Achim Marliani

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    • rezepturdoku.de
Re: Hunderter Regel
« Antwort #1 am: 12. Mai 2017, 18:29:26 »
Hallo Frau Ciolak,
ich versuch mal, der Reihe nach auf Ihre Fragen einzugehen.

- Muss ich die hergestellten Cremes auch prüfen mit zB einem Extensiometer? Oder müssen diese nicht geprüft werden?
Definitiv müssen Sie alle (!) Defekturen irgendwie prüfen. Bei der Auswahl der Prüfungen haben Sie allerdings einige Freiheiten, nur irgendwas einigermaßen Sinnvolles und Angemessenes muss sein.

- Reicht es aus über Lennartz Rezepturprogramm zB, eine Liste über die Herstellungen auszudrucken? Oder sind kopierte Rezepte ein Muss?
Ja, eine Liste würde völlig ausreichen. Der Pharmazierat/Amtsapotheke möchte halt nur irgend eine Liste sehen, aus er hervorgeht, dass Sie diese Rezeptur wirklich in nennenswertem Umfang regelmäßig herstellen. Rezeptkopien sind unnötig. Ob der Lennartz das kann, weiß ich allerdings nicht, da wir mit einem anderen Programm arbeiten. Unseres kann's.
Ach ja: Und Sie sollten in der Lage sein, den weiter bestehenden Bedarf irgendwie nachweisen zu können. Sprich, Sie sollten eine Liste der dann tatsächlich abgegebenen Teile (Abfüllungen oder Abgaben der fertig verpackten AF) der Defektur haben.

Gruß
Achim Marliani

Susanne Müller

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Re: Hunderter Regel
« Antwort #2 am: 15. Mai 2017, 18:28:15 »
Hallo Fr.Ciolak,

wir prüfen unsere als Defektur hergestellten Cremes, Salben und Lotionen auf pH-Wert mit einem pH-Meter und bestimmen ausserdem die Spreitbarkeit mit dem Extensometer.Wobei wir mit der Extensometrie nicht so ganz glücklich sind. Man muss darauf achten, dass je nach hergestellter Menge die exakt gleichen Rührzeiten eingehalten werden. Auch die Zeitspanne zwischen der Herstellung und der Prüfung sollte immer gleich sein. Aber auch die Raumtemperatur und unterschiedliche Hersteller bei den Grundlagen beeinflussen die Ergebnisse, die dadurch manchmal schon weit gestreut sind.
Bei Lösungen bestimmen wir zusätzlich zum pH-Wert noch den Brechungsindex.

Für die 100er-Regel fertigen wir momentan auch noch Rezeptkopien an, da Rezepturen und Defekturen bei uns z.Z. noch nicht in der Warenwirtschaft erfasst werden.

Viele Grüsse
Susanne Müller
« Letzte Änderung: 15. Mai 2017, 18:35:52 von Susanne Müller »