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Autor Thema: Reine Grundlagen als Kassen-Rezeptur  (Gelesen 7630 mal)

Anie_stef

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Reine Grundlagen als Kassen-Rezeptur
« am: 16. Januar 2017, 14:36:44 »
Hallo,

ein Hautarzt tut des Öfteren als Rezeptur auf gesetzl. Kassenrp. einfach Grundlagen verordnen
z.B. Ungt. Leniens 100g, Ungt. Cordes 100g, also noch nicht einmal etwas "reingemischt" wie Nachtkerzenöl, Dexpanthenol ect.
als Beispiel: "Ungt. Cordes 100g S.1-2x tgl. anwenden zur Pflege"
Es muss also nur abgefüllt und ins Abfüllprotokoll eingetragen werden, hat keinerlei pharm. wirksame Eigenschaften.
Für Erwachsene/Kdr. über 12 Jahren ist dies ja nicht ersattungsfähig, aber wie sieht dies aus bei Verordnungen für Kinder unter 12 Jahren?

Freundliche Grüße

Kristina

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Re: Reine Grundlagen als Kassen-Rezeptur
« Antwort #1 am: 16. Januar 2017, 15:34:56 »
Ja, für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist es möglich Rezepturen zu Lasten der GKV abzurechnen auch ohne, dass sie verschreibungspflichtige Inhaltsstoffe enthalten.
Auch abgefüllte Grundlagen aus dem NRF/DAC wie Basiscreme DAC o.ä. sind möglich, da sie apothekenpflichtig sind. Kosmetika oder nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte sind nicht erstattungsfähig.

Anie_stef

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  • Beiträge: 3
Re: Reine Grundlagen als Kassen-Rezeptur
« Antwort #2 am: 16. Januar 2017, 17:03:48 »
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe seitens des Apothekerverbandes hiervon ausdrücklich abgeraten bekommen, da sie bereits über Retaxationen von solchen Rezepten wüssten.
Deshalb bin ich irritiert.

Achim Marliani

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  • Beiträge: 592
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Re: Reine Grundlagen als Kassen-Rezeptur
« Antwort #3 am: 16. Januar 2017, 18:21:51 »
Hallo,
ja, das Problem kenne ich auch. Der Knackpunkt ist scheinbar oft die Diagnose bzw. der Anwendungszweck, den der Arzt draufgeschrieben hat. Reine Hautpflege ist eben keine Kassenleistung, es muss schon irgend ein medizinischer Zweck erreicht werden sollen.
Von daher wäre es sicher besser, wenn er solche Zusätze wie "...anwenden zur Pflege" wegließe bzw. nur "1-2x tägl." als Dosierung schreiben würde.

Beste Grüße
Achim Marliani