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Autor Thema: wenn Inhaltsstoffe kürzer haltbar sind als die Aufbrauchsfrist der Rezeptur  (Gelesen 5978 mal)

Heinig

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Hallo,
ist es möglich, z.B. eine Creme, die 6 Monate haltbar ist, mit einem Arzneistoff herzustellen, der in 3 Monaten verfällt? Ich bin der Meinung,  dass - wie es bei Grundlagen eindeutig formuliert ist- auch andere Stoffe bis zum letzten Tag der Haltbarkeit verarbeitet werden dürfen. In der Apotheke gabs dazu unterschiedliche Meinungen. Insbesondere interessiert mich, wo dazu die Rechtlage formuliert ist.
Danke für die Unterstützung!
Anke Heinig

Achim Marliani

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  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Hallo Frau Heinig,
ich hab's aus einem Caelo-Seminar so mitbekommen:
Wenn ein Ausgangsstoff zum Beispiel am 31.8. verfällt, am 30.8. aber für eine Rezeptur/Defektur verwendet wird, dann darf diese dennoch die volle normale Haltbarkeit bekommen, obwohl der eine Inhaltsstoff ja theoretisch früher verfiele.

Gruß
Achim Marliani

Gramberg-Schmidt

  • Mitglied
  • Beiträge: 107
Hallo,
relevante Hinweise zu diesem Thema finden Sie im NRF Stand 2016-1 unter "Allgemeine Hinweise I.4.4. Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe".

Schönes Wochenende,

Frank Gramberg-Schmidt