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Autor Thema: Chloramphenicol  (Gelesen 15951 mal)

Weggie

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Chloramphenicol
« am: 06. Februar 2014, 21:17:05 »
Hallo!

Ich habe da mal eine Frage...

In meiner Apotheke haben uns die Approbierten untersagt, Rezepturen mit Chloramphenicol herzustellen. Der Stoff sei bedenklich und obsolet. Rezepturen mit Chloramphenicol werden konsequent abgeleht und nicht mehr angefertigt.

Hier lese ich nun ständig, dass solche Rezepturen in anderen Apotheken bedenkenlos hergestellt werden...

Hmm, nun frage ich mich natürlich-wer liegt denn nun richtig? Dürfen wir eine Anfertigung überhaupt verweigern??


Es grüßt, \"Weggie\"

Gramberg-Schmidt

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  • Beiträge: 107
Aw: Chloramphenicol
« Antwort #1 am: 07. Februar 2014, 10:23:40 »
Hallo,
Chloramphenicol gehört sicherlich zu den umstrittenen und kontrovers diskutierten Wirkstoffen steht aber nicht in der Liste der Stoffe/Rezepturen die zur Anwendung beim Menschen von der AMK als bedenklich eingestuft werden.
Es gibt kein grundsätzliches Abgabeverbot.

Erste Hinweise finden Sie z. B. in der \"Monographie\" Chloramphenicol der NRF-Rezepturhinweise.

Chloramphenicol ist seitens der Kommission B 6 für die Nachzulassung von Fertigarzneimitteln in einer Monographie für den Humanbereich für die Anwendungen per os und lokal am Auge mit positiver Nutzen-Risiko-Bewertung aufbereitet worden.
Für die lokale Anwendung am Auge existiert z. B. nach wie vor eine Augensalbe als Fertigarzneimittel.

Bei sorgfältiger Nutzen/Risiko-Bewertung aufgrund der toxikologischen Nebenwirkungen auf geschädigter Haut und der Sensibilisierungsgefahr kann und muss eine entsprechende Rezeptur im begründeten Einzelfall also durchaus hergestellt werden.

Man könnte jetzt sicherlich lang und breit über Chlormaphenicol diskutieren und schreiben, langer Rede kurzer Sinn: man kann sicherlich nicht jede Chloramphenicol-Rezeptur in Bausch und Bogen ablehnen.

Für mich steht hier im Vordergrund zunächst einmal, dass alle Patienten mit entsprechenden Verordnungen optimal versorgt werden, bestenfalls in Zusammenarbeit mit dem Verordner.
Was passiert mit den Patienten, denen die Rezeptur verweigert wird? Werden diese ohne Problemlösung weggeschickt? Das ist sicherlich nicht meine Aufgabe als Apotheker. Versorgungsauftrag?! Kontrahierungszwang?!

Mit kollegialen Grüßen wünscht ein schönes Wochenende,

Frank Gramberg-Schmidt

Weggie

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  • Beiträge: 14
Aw: Chloramphenicol
« Antwort #2 am: 06. März 2014, 21:39:04 »
Hallo!

Ich war leider etwas schwerer erkrankt...

Ich danke für die ausführliche und sehr informative Antwort!!!

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Aw: Chloramphenicol
« Antwort #3 am: 09. März 2014, 21:56:35 »
Ich möchte gerne Kollegen Gramberg-Schmidt noch ergänzen und unterstützen.
Chloramphenicol wurde vor über 20 Jahren in der Tat sehr negativ eingeschätzt, da man nach Resorption Nebenwirkungen auf das Blutbild (aplastische Anämie) festgestellt hatte. In älteren dermatologischen Fachbüchern findet man dementsprechende Hinweise. In neueren Dermatologie - Büchern dagegen wird von den Autoren dieses Risiko jedoch als gering erachtet und daher nicht mehr von einer Verordnung abgeraten.
Das dürfte auch der Grund sein, warum man in den letzten Jahren eine regelrechte Renaissance des Chloramphenicol in Rezepturen erlebt.

MfG
Gerd Wolf