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Autor Thema: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?  (Gelesen 9099 mal)

Ingrid Kreuzer

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Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« am: 03. September 2013, 06:21:25 »
Was kann man machen, wenn man eine Rezeptur reinbekommt, einen Bestandteil bestellen muss, z.B. 1g für EK 50€, aber nur 0,1g benötigt, die Substanz wahrscheinlich vor deren Verfall nie mehr benötigt, das Ganze also ein Minusgeschäft würde. Ist man verpflichtet, die Rezeptur anzufertigen?
Ingrid Kreuzer

Achim Marliani

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Aw: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« Antwort #1 am: 03. September 2013, 08:33:24 »
Hallo Frau Kreuzer,
Zur Verpflichtung: Meines Wissens nach leider ja. Wir dürfen keine Rezeptur ablehnen, es sei denn, sie wäre entweder bedenklich oder so nicht herstellbar.
Wegen der Substanz: Steht die Substanz denn in der Hilfstaxe, sprich, ist dafür mit den KraKa ein Preis vereinbart? Wenn nein, dürfen Sie doch sowieso die gesamte OP berechnen.

Doc

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Aw: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« Antwort #2 am: 04. September 2013, 08:24:38 »
Hallo!
Ich bin ähnlicher Meinung wie Herr Marliani.
Die Kosten für eine Rezeptur sind für uns kein Grund sie nicht anzunehmen. Wenn die Substanz extra für den Kunden bestellt wird und die Substanz auch nicht mehr für andere Rezepturen benötigt wird, dann berechenen wir ihm auch die ganze Substanz, sagen dem Kunden vor der Herstellung aber das die Rezeptur etwas teurer werden kann, weil wir extra was bestellen müssen, das wir sonst nicht mehr benötigen. Entweder der Kunde akzeptiert das oder er muss eben schauen ob eine andere Apo die Substanz auf Lager hat, weil sie dort öfter benötigt wird.
Falls der Kunde die Rezeptur öfter benötigt, kann man ihm zum Beispiel auch anbieten die Substanz zu bestellen (um sie an Lager zu haben) und wenn er dann das Nächste mal die Rezeptur braucht weiß er ja das wir sie haben und kann dann auch sicher sein das er die Rezeptur schnell bekommt und muss nicht erst wieder schauen welche Apotheke die Substanz hat u.s.w. sondern kann gleich zu uns kommen. Dann brauch man auch nich die ganze Substanz auf einmal berechnen sonder immer nur die benötigte Teilmenge, was ja dann auch für den Kunde billiger kommt.
Hoffe ich konnte helfen!

Ingrid Kreuzer

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Aw: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« Antwort #3 am: 04. September 2013, 08:35:21 »
Für Privatrezepte ist das machbar.
Aber was ist bei Kassenrezepten? Droht da kein Retax, wenn man die ganze Menge berechnet? Oder ist es SICHER, dass man alles, was nicht in der Hilfstaxe aufgeführt ist, voll berechnen kann? Wenn ja, wo steht das schwarz auf weiss?
Ingrid Kreuzer

Achim Marliani

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Aw: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« Antwort #4 am: 04. September 2013, 08:51:47 »
Hallo Frau Kreuzer,

nein, _SICHER_ ist wohl hier nur die Retax-Willkür der Rezeptprüfzentren. Es gibt da scheinbar durchaus kontroverse Diskussionen, weil eben keine exakt klare Regelung für diesen Fall in der letzten neuen Hilfstaxe drin steht.
Ich möchte hier mal auf einen sehr interessanten Thread zu diesem Thema im Deutschen Apotheken Portal hinweisen:

http://www.deutschesapothekenportal.de/1603.html?id=455 (http://www.deutschesapothekenportal.de/1603.html?id=455)

Kuplent

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Aw: Rezeptur aus finanziellen Gründen ablehnen?
« Antwort #5 am: 04. September 2013, 09:43:19 »
Hallo Allerseits,

der Kontrahierungszwang ergibt sich, soweit mir das bekannt ist, aus dem §17 der ApBetrO. Ansonsten ist den Ausfühungen von Herrn Marliani in diesem Punkt beizupflichten.

Die von Ihnen angesprochenen Taxationsfragen ergeben sich aus der AMPreisV §5. Nachzulesen in der \"Hilfstaxe für Apotheken\". Sollten Sie auch haben  ;)

Noch ein Zitat aus einem Faxrundschreiben des BAV von 2009 zur Hilfstaxe:

\"Rezeptursubstanzen, Drogen und Gefäße, die nicht (mehr) in der Liste aufgeführt sind, können selbstverständlich weiterhin in Rezepturen verwendet und abgegeben werden. Die Preisberechnung erfolgt dann nach § 5 Abs. 1 und 2 der Arzneimittelpreisverordnung (90% Aufschlag, anteilig auf die eingesetzte Menge, auszugehen vom AEK der Apotheke).\"

Schöne Grüße