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Autor Thema: Ephedrinlösung  (Gelesen 4474 mal)

RMApo

  • Mitglied
  • Beiträge: 5
Ephedrinlösung
« am: 06. Juni 2013, 07:36:19 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Rezept über folgende Rezeptur liegt uns vor:

Ephedrinhydrochlorid 4,0g
Spiritus 96%        15,0g
Erdbeeraroma         2,5g
Aqua purificata ad 100,0g

Wie ist diese zu bewerten? Habe leider keine Hinweise in verschiedenen Literaturen gefunden und bin für Antworten dankbar.

Liebe Grüße!

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Ephedrinlösung
« Antwort #1 am: 07. Juni 2013, 16:06:16 »
In einer Aufbereitungsmonographie der Kommission B 6 des ehemaligen BGA im Jahr 1994 hat Ephedrin eine Negativ-Beurteilung erhalten. Demnach darf eine solche Rezeptur nicht ohne weiteres hergestellt werden.
Der Verordner kann im Ausnahmefall eine persönliche Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen, muss diese jedoch Ihnen möglichst schriftlich mitteilen. Dann darf  die Rezeptur einmalig hergestellt, jedoch nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden, muss also vom Patienten privat bezahlt werden.
Im Gespräch mit dem Arzt sollte auf die bekannte Tachyphyllaxie und die mögliche Mißbrauchsgefahr des Ephedrin hingewiesen werden.