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Autor Thema: Sulfacetamid in Salbengrundlage; Bedenklich  (Gelesen 9863 mal)

Leibner

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Sulfacetamid in Salbengrundlage; Bedenklich
« am: 30. Mai 2013, 07:23:46 »
Laut der Informationen in der Literatur DARF Sulfacetamid nicht zur äußerlichen Anwendung verarbeitet werden.
Der Arzt BESTEHT trotz Hinweises durch uns auf der Herstellung. Der Patient bekommt die Salbe mit dem Wirkstoff schon seit Jahren - auch von uns - und auf einmal soll diese Salbe \"nicht mehr gut\" sein.
Wie sollen wir uns verhalten.
Herstellung verweigern und damit den Patient verlieren und den Arzt verärgern?
Oder mit einem \"Bauchgrummeln\" trotzdem herstellen und abgeben?
Was würden SIE tun?
Grüße
D.Leibner

Wolf

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Aw: Sulfacetamid in Salbengrundlage; Bedenklich
« Antwort #1 am: 30. Mai 2013, 12:04:22 »
Das muss wohl Ihr Arzt so Einiges an Informationen in den letzten 25 Jahren nicht mitbekommen haben. Fährt er übrigens auch heute noch mit seinem vor 25 Jahren gekauften Auto zur Praxis?
In einem Standardwerk von Hornstein, Nürnberg \"Externe Therapie von Hautkrankheiten\", Thieme-Verlag (1985), war schon zu lesen: \"Wegen der großen kontaktsensibiliserenden Potenz ist die Lokaltherapie mit Penicillin, Streptomycin und Sulfonamiden völlig abzulehnen.\"
In einer Aufbereitungsmonographie der Kommission B 6 des ehemaligen BGA wurde im Jahr 1991 (im Bundesanzeiger veröffentlicht)  nur folgendes Anwendungsgebiet als sinnvoll erachtet:\"topische Therapie der rein okulären Infektion mit Chlamydia trachomatis, wenn Tetrazykline oder Erythromycin nicht anwendbar sind.\" Unter der Rubrik \"Hinweise\" findet man noch folgenden Satz: \"bei entzündeten Konjunktiven Resorption ins Blut, da leicht resorbierbares Sulfonamid; daher gleiche Risiken wie bei systemischer Applikation.\" Den vollen Text der Aufbereitungsmonographie könnte ich Ihnen zufaxen.
Derartig für die dermatologische Verwendung negativ bewertete Wirkstoffe sollten nicht mehr in Rezepturen eingesetzt werden. Im Ausnahmefall (!) kann der Verordner eine persönliche Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen. Diese muss er Ihnen jedoch am besten schriftlich mitteilen. Erst dann dürfen Sie die Rezeptur einmalig herstellen, aber auch nicht im Defekturmaßstab. Eine solche Rezeptur gilt im Sinne der GKV als unwirtschaftlich und darf auch nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Der Patient muss sie privat bezahlen.
Ich würde Ihnen empfehlen, darüber auch mit dem für Sie zuständigen Pharmazierat zu sprechen, damit es nicht später Ärger bei der Revision gibt.

MfG
Gerd Wolf

Zück

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Aw: Sulfacetamid in Salbengrundlage; Bedenklich
« Antwort #2 am: 30. Mai 2013, 22:50:03 »
Abgabe verweigern aus den dargestellten Gründen, Literaturbelege liefern, Hinweis auf allenfalls
noch veterinärmedizinische Verwendung.
Immerhin ist die Rezeptursubstanz in AB-Qualität noch im Handel.
Falls Arzt darauf besteht: ausführliche Dokumentation, incl. Gesprächsprotokoll, 5 Jahre aufheben ! 5,- € und einen zufriedenen Kunden/Arzt gewonnen !
Gespräch mit dem Pharmazierat/Amtsapotheker ??? Hat bestimmt genug Sonstiges zu tun.
Was die Krankenkasse bezahlt oder auch nicht - kommt darauf an...
Ab einer gewissen Taxsumme wird geprüft, die variiert allerdings von Kasse zu Kassenprüfstelle.
Auch hier sitzen fähige PTA, die u.U....
...jetzt schreib´ ich lieber nicht weiter, sonst ist Ärger vorprogrammiert.

MfG

G.Zück

Zück

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Aw: Sulfacetamid in Salbengrundlage; Bedenklich
« Antwort #3 am: 30. Mai 2013, 23:11:58 »
Fast vergessen: natürlich sollten Sie alternative Therapievorschläge machen !
Diagnose, Therapieverlauf seither: POPen Sie mit !
Kernige Kompetenz zeigen! Und immer lächeln, wenn´s mal schiefgeht.

MfG

G.Zück