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Autor Thema: Puffernotwendigkeit  (Gelesen 9435 mal)

BiFi75

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Puffernotwendigkeit
« am: 04. Februar 2013, 12:42:36 »
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Zusatz von Pufferlösungen.
Muss ich diese auch zuführen, wenn die Grundlage bzw. das Endergebnis bereits den gewünschten Ph-Wert hat?
Wir diskutieren nämlich im Kollegium momentan über dieses Thema. Folgende Rezeptur :

Betametasonvalerat
Clotrimazol
Dermatest Basissalbe

Als erstes gingen bei mir die Alarmleuchten an. Ich habe dann mal recherchiert und in den Rezepturhinweisen des NRF genau dieses Kombi gefunden. Hier soll man einen Spagat vollziehen mit Na-EDTA. Ein Ph von 5-6 sein ein Kompromiss.
Nun hat die Rezeptur einen Ph von 5. Muss dann noch ein Puffer rein? Haltbarkeit ist auf 4 Wochen begrenzt.

Auch sollte man grundsätzlich doch bei Betametasonvalerat einen Citratpuffer zuführen  (natürlich jetzt nicht in der oben genannten Rezeptur  ;)  ) IMMER? Oder nur, wenn der Ph nicht passt?

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Puffernotwendigkeit
« Antwort #1 am: 10. Februar 2013, 18:27:21 »
Zunächst muss ich auf folgenden Punkt aufmerksam machen. Bei pH 5 und kleineren Werten wird Clotrimazol hydrolytisch gespalten und damit unwirksam. Wenn Sie sich in diesem Milieu weiter aufhalten wollen, sollten Sie das säurelabile Clotrimazol gegen das säurestabile Miconazolnitrat oder Bifonazol austauschen.
Zweitens gibt es ein rechtliches Problem. Dermatest Basissalbe hat keinen Arzneimittelstatus und darf nicht ohne weiteres in Rezepturen eingesetzt werden. Unbedingte Voraussetzung sind ein valides, chargenspezifisches Analysenzertifikat und eine zusätzlich von Ihnen durchgeführte Identitätsreaktion. Wenn Sie beide Bedingungen nicht erfüllen können, dann sollten Sie sich eine offizinelle Grundlage aus dem DAB, DAC oder NRF aussuchen. Sonst bekommen Sie Ärger mit dem Pharmazierat bei der nächsten Revision.
Das Betamethason-17-valerat sollte auf jeden Fall mit dem Citrat-Puffer stabilisiert werden. Das \"Heranpirschen\" des NRF mit Na-EDTA halte ich nicht nur gut. In Skandinavien ist EDTA in Dermatika verboten, weil es in der Umwelt nicht abbaubar ist.
Außerdem sind das Ansäuern mit einem Hilfsstoff und das Versetzen mit einer Puffer-Lösung für mich \"zwei verschiedene Paar Schuhe\".
Die Haltbarkeit auf 4 Wochen zu beschränken, sehe ich als ein Feigenblatt für Unwissen an. Ich empfehle, sich stets an entfernt verwandte NRF-Vorschriften und deren Angaben zur Aufbrauchfrist anzulehnen.