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Autor Thema: Bachblütenmischung Plausibilität ??  (Gelesen 8086 mal)

kurpi

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  • Beiträge: 48
Bachblütenmischung Plausibilität ??
« am: 10. Januar 2013, 09:11:17 »
Bachblüten sind als Lebensmitel einzuordnen, muß ich denn bei Herstelleung einer Mischung Analysenzertifikat anfordern und Idenditätsnachweis durchführen ?

Heidrun Reinert

  • Moderator
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  • Beiträge: 133
Re: Bachblütenmischung Plausibilität ??
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2017, 10:39:25 »
Hallo,
dieses Thema wurde schon des Öfteren diskutiert, aber eine zufriedenstellende Antwort haben wir bisher auch noch nicht erhalten.

Ich empfehle ihnen direkt beim Hersteller der Bach Blüten nachzufragen, vielleicht bekommen sie dort etwas Aussagekräftiges.

Allerdings, wenn man es ganz genau nimmt:
Die Bachblüten werden der zuständigen Behörde als Lebensmittel angezeigt, strenggenommen gilt hier dann das Lebensmittelgesetz.

Evtl. sollte man eine Anfrage beim Pharmazierat in Erwägung ziehen, um alle Punkte klären zu können.

Beste Grüße,

Heidrun Reinert
Caesar & Loretz GmbH
Caelo Rezeptur-Beratung
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