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Autor Thema: Einwaagekorrekturfaktor  (Gelesen 10037 mal)

D'Errico

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Einwaagekorrekturfaktor
« am: 23. November 2012, 10:35:27 »
Unsere Apotheke hatte vor kurzem Prednisolonacetat bezogen und geprüft. Im Anschluss wollten wir den Einwaagekorrekturfaktor ermitteln und wurden etwas stutzig, da der Faktor unter 1,000 lag. In der Literatur fanden wir den Hinweis, dass generell keine negative Einwaagekorrektur vorzunehmen ist. Warum ist das so, besteht dann nicht die Gefahr einer Überdosierung?
Wir freuen uns auf Ihre Antwort.
Das Team der St. Bonifatius-Apotheke.

Schöffling, Ursula

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Aw: Einwaagekorrekturfaktor
« Antwort #1 am: 23. November 2012, 15:00:46 »
Prednisolonacetat ist in Gruppe 4 der Excel-Datenbank eingestuft. In die angegeben Formel sind die Werte lt. Prüfzertifikat für Wirkstoffgehalt % Cs sowie Wassergehalt % in die rechten Kästen einzugeben.
Beipiel: Gehalt Wirkst. 97,0 % / Wasser 3,0 %, Ergebnis wird angezeigt f = 1,063
Das heißt 6,3 % Mehreinwaage bei dem Beispiel.

Haben Sie evtl. mit einer Verreibung gerechnet? Für das angeführte Ergebnis < 1 gibt es ohne nähere Angaben keine Erklärung.

D'Errico

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Aw: Einwaagekorrekturfaktor
« Antwort #2 am: 23. November 2012, 16:15:03 »
Erst mal vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings haben wir nicht mit der Verreibung gerechnet, sondern mit der mikronisierten Substanz. Diese hat einen Gehalt von 101,6% und einen Trocknungsverlust von 0,1%. Diese Werte haben wir in die entsprechende Tabelle eingegeben und einen Einwaagekorrekturfaktor unter 1,000 erhalten. Uns ist jetzt immer noch unklar, ob eine negative Korrektur, d. h. eine geringere Einwaage vorgenommen werden muss, oder nicht.
Wir bitten nochmals um Antwort.
Herzlichen Dank.

Brigitte

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Aw: Einwaagekorrekturfaktor
« Antwort #3 am: 24. November 2012, 17:54:00 »
Hallo,

in der Zeitschrift \"Die PTA in der Apotheke 02/12 ab Seite 104 findet man folgendes:
ich zitiere:
eine negative Einwaagekorrektur ( im Sinne der Erniedrigung einer Einwaage) wird nicht empfohlen. Einzige Ausnahme ist ein Gehalt der Ausgangssubstanz von mehr als 110% laut Prüfzertifikat.

Hoffe geholfen zu haben!

Gruß
Brigitte

Schöffling, Ursula

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Aw: Einwaagekorrekturfaktor
« Antwort #4 am: 25. November 2012, 10:27:01 »
In diesem Fall ist keine Einwaagekorrektur zu berücksichtigen. Die Korrektur gilt ab 2 % Mindergehalt(f= 1,020) der Rezeptursubstanz und bei einem Gehalt vonüber 110 %. Die Grundregeln zur Einwaagekorrektur stehen im NRF Kap. I.2.1.1.