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Autor Thema: Verordnung von Macrogol als Reinsubstanz  (Gelesen 7569 mal)

YvonneKV

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Verordnung von Macrogol als Reinsubstanz
« am: 25. November 2020, 12:13:05 »
Hallo!

Was ist Eure fachliche Meinung zu einer Rezeptur-Verordnung von Macrogol 4000 als Reinsubstanz für ein Kind mit Koprostase, da alle Fertigpräparate (Medizinprodukte und FAM) vom Kind nicht toleriert werden. Ich habe da Bedenken u.a. wg. Hygroskopie und Dosisgenauigkeit, etc. hatte das einer von Euch schon mal?
LG YvonneKV

Achim Marliani

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Re: Verordnung von Macrogol als Reinsubstanz
« Antwort #1 am: 26. November 2020, 12:00:52 »
Hallo,

grundsätzlich sehe ich das Ganze erst mal relativ entspannt. Je höhermolekular das Macrogol ist, desto weniger hygroskopisch ist es ja, von daher ist das nicht so tragisch, denke ich. Interessanter ist da scon die Dosiergenauigkeit. Wenn Sie keinen passenden Dosierlöffel haben, müsste man das Ganze meines Erachtens in einzeldosen herstellen. Fragt sich nur, worin... Papiertütchen scheiden ja aus.
Und was interessant sein könnte: eigentlich sollte zur Therapie der Koprostase Macrogol nur mit Elektrolytzusatz eingesetzt werden, um eine Verschiebung des Wasser- und Mineralhaushalts zu vermeiden. Da würde ich noch mal nachhaken.

Gruß
Achim Marliani

AhornPTA

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Re: Verordnung von Macrogol als Reinsubstanz
« Antwort #2 am: 23. März 2021, 14:44:32 »
Unser Kinderarzt im Ort verordnet das regelmäßig, teilweise 500g bis 1000g auf Rezept. Die Dosierung variiert. Alles in allem ist das Ganze aber unbedenklich und vor allem, was fürs vielleicht Kind interessant ist,geschmacklos.