Sie können natürlich die Herstellung solcher \"unsinnigen\" Kombinations-Rezepturen ablehnen.
Wenn Sie sie trotzdem herstellen, kann der Pharmazierat bei der nächsten Revision das Ihnen ankreiden. Er kann darauf bestehen, dass Sie diese Rezeptur hätten ablehnen müssen. Dann werden Sie ein Monitum ins Revisonsprotokoll bekommen, das Sie auf Jahre hin verfolgen wird.
Wenn die Hautärztin auf der Herstellung besteht, würde ich den Chef aktivieren und einen Gesprächstermin mit der Ärztin vereinbaren. Hier sollte in aller Ruhe auf die neue rechtliche Situation der ApBetrO hingewiesen und ausgearbeitete Optimierungsvorschläge unterbreitet werden. Bei unvereinbaren Optima wäre eine wasserfreie Zubereitung anzustreben.
Ich biete Ihnen an, entsprechende Optimierungsvorschläge auszuarbeiten
Sollte die Ärztin dann immer noch uneinsichtig sein, würde ich folgende Maßnahmen ergreifen: 1.) alle umgebenden Apotheken informieren 2.) den Amtsapotheker oder Pharmazierat informieren 3.) die zuständige Ärztekammer informieren
Die beiden großen Dermatologen-Verbände wollen in Kürze ein Zertifizierungsverfahren für Dermatologen einführen, in dem in speziellen Seminaren Punkte gesammelt werden müssen, um schließlich ein Zertifikat zu erlangen, das dann ins Internet gestellt werden soll, so dass jeder nachschauen kann, ob dieser Dermatologe gute Rezepturen verschreiben kann.