Hallo,
der Rezepturworkshop fand im Frühjahr 2011 in Ulm, Freiburg, Heidelberg, Stuttgart statt. Herausgeber der Arbeitsunterlagen war die LAK BW. Vielleicht dort mal anfragen.
Mit dem Einwaagekorrekturfaktor f gleicht man den Mindergehalt und/oder den in der Rezeptursubstanz enthaltenen Wasseranteil aus. Dies muss man ab einer tatsächlichen Wirkstoffkonzentration kleiner als 98% (Mindergehalt größer 2%) machen bzw. wenn die Addition des Verlusts größer als 2% ist.
Gruppe 4: Wirkstoffe, für die im Prüfzertifikat der Gehalt der getrockneten Substanz cs* sowie der Wassergehalt w angegeben ist.
Beispiel Erythromycin:
f = (100,0%/cs*) / (100,0% - w) = 1,110, dies entspricht einer Einwaage-
korrektur von 11%
Analysenzertifikat Erythr.: -Wasser w :3,68%
-Gehalt cs*: 93,5%
Achtung keine negative Einwaagekorrektur vornehmen.
Mit der NRF-CD gehts einfacher: einlegen, Gruppe 4, gewünschter Stoff anwählen, Gehalt cs* und Trocknungsverlust t/Wassergehalt w einsetzen laut Analysenzertifikat,
Einwaagekorrekturfaktor wird automatisch ausgerechnet. f aufs Standgefäß anbringen,verordnete Einwaage mit dem errechneten Korrekturfaktor multiplizieren, das ergibt dann eine höhere Einwaage. Korrigierte Einwaage kommt aber nicht auf Etikett.
Viel Spaß und viele Grüße :lol: