Hallo,
ich hab diese Rezeptur vor längerer Zeit mal mit meiner Frau (sie ist niedergelassene Zahnärztin) durchdiskutiert, weil sie sie haben wollte. Hergestellt haben wir sie dann doch nicht. Trotzdem:
Die Mundhöhle gilt wie die Haut als extern und ist per definitionem ein unsteriler Raum. Von daher müssen Sie die Rezeptur tatsächlich nicht sterilisieren. Da diese Art Zubereitungen aber normalerweise zur Instillation in die Zahnfleischtaschen bei Parodontitis verwendet werden, ist die Oberfläche, auf die es aufgebracht werden soll, durch die Entzündung wahrscheinlich deutlich vorgeschädigt. Von daher wäre es sicher nicht verkehrt, die Grundlage und die Stärke zur Keimzahlreduktion dennoch zu sterilisieren. Wie gesagt, MUSS aber nicht.
In jedem Falle müssten Sie aber entweder mikrofeines Doxycyclinhyclat verwenden oder das Ganze mehrmals durch den Dreiwalzenstuhl jagen, die Patienten-Toleranz gegen auch kleinste Kriställchen ist an der vorgesehenen Anwendungsstelle extrem gering.
Zur Haltbarkeit: Der DAC gibt für solche Art Zubereitungen ein Jahr an, da würde ich mich dran halten.
Und nur nebenbei: Mit dem Ligosan gibt es für den Zweck ein zugelassenes FertigAM mit dem gleichen Wirkstoff. Von daher kann man auch die Zulässigkeit der Rezeptur diskutieren. Wahrscheinlich möchte der Zahnarzt da nur sparen, denn Ligosan ist nicht gerade ein Sonderangebot.
Gruß
Achim Marliani