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Autor Thema: Obsolete Bestandteile  (Gelesen 9520 mal)

Alham

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Obsolete Bestandteile
« am: 15. Februar 2014, 11:40:11 »
Unsere Rezeptur lautet:
Chloramphenicol0,5,Salicylsre.0,5,Sulf praec0,5,Linola Emulsion(linola Creme?!)ad50 g
Plausi:Sulfur obsolet,Salicylsre ph veträgt sich nicht mit ph Wert Linola creme :ohmy:

Arzt schreibt über die Rezeptur:Plausibilität durch Therapieerfolg gesichert

Was würdet ihr machen????

Wolf

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Aw: Obsolete Bestandteile
« Antwort #1 am: 15. Februar 2014, 16:51:40 »
Die Zusammensetzung der Linola - Creme bzw. - Emulsion befindet sich derzeit im \"Umbruch\". Alte und neue existieren nebeneinander.
In der neuen Linola Creme wurde ein Carbomer - Gel eingeführt, das im Milieu der Salicylsäure zusammenbrechen wird und zu einer Verflüssigung der Creme führt.
Außerdem sorgt die Salicylsäure für eine Hydrolyse des Chloramphenicol (= Säureamid), die nur eine Haltbarkeit von 30 Tagen
zuläßt.
Ich würde für einen Austausch der Linola - Creme gegen eine offizinelle, nichtionische hydrophile Creme DAB oder SR DAC plädieren.

MfG
Gerd Wolf

Alham

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  • Beiträge: 3
Aw: Obsolete Bestandteile
« Antwort #2 am: 17. Februar 2014, 08:57:08 »
Danke für den hilfreichen Tipp.

Jetzt hätte ich noch eine zweite Frage:
Schwefel als Substanz mit neg.Nutzen-Risiko-Bewertung ist ja auch als \'unwirtschaftlich\' einzustufen und somit ist nicht gesichert, dass die Kasse die Rezeptur übernimmt. Hat da jemand schon Erfahrungen mit Retaxationen?

Eicke

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  • Beiträge: 92
Aw: Obsolete Bestandteile
« Antwort #3 am: 17. Februar 2014, 14:37:50 »
Moin,
bei uns kommt regelmäßig eine Rezeptur aus Schwefel und Triamcinolonacetonid in Vaseline vor.
Bisher haben wir noch keine Retaxation zu dieser Rezeptur erfahren.
Dazu passt auch dieses Zitat aus der PZ:

Zitat
\"Ein Beispiel für die Relativierung einer Negativmonographie ist Schwefel. Die Bewertung konnte von vielen Dermatologen nicht nachvollzogen werden. Deshalb wurde die Verschreibungspraxis für Schwefel-Rezepturen gelockert. Zubereitungen, die umstrittene Bestandteile enthalten, sind nicht automatisch bedenklich. Ein ausdrückliches Herstellungs- und Abgabeverbot gibt es nicht. Ein geeigneter Ersatz soll aber auch hier im Vordergrund stehen. Wünscht der Arzt die Herstellung dennoch, sollte die Apotheke die individuell positive Nutzen/Risiko-Abschätzung des Arztes dokumentieren.\"

( http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=26065 )