Guten Abend,
die Stoffe vor denen zu warnen ist stehen in den Anlagen zur KVO.
Z.b. Haarfärbemittel oder Borate.
Wichtiger ist ab 11.07. die Verpflichtung zur CPNP-Meldung aller Kosmetischen Produkte und die Verpflichtung zu einer neu strukturierten Sicherheitsbewertung.
Um das CPNP-System nutzen zu können, ist folgender Anmeldeprozess erforderlich:
1. Einmalige persönliche Registrierung und anschließende Vergabe des Passwortes (ECAS-Registrierportal): https://webgate.ec.europa.eu/aida/selfreg
2. Registrierung einer Firma z.B. Apotheke für die Nutzung von CPNP oder Beantragung eines Zugangs für eine bereits angelegte Firma (SAAS-Registrierportal): https://webgate.ec.europa.eu/saas
Danach ist die Notifizierung von kosmetischen Mitteln über den Link https://webgate.ec.europa.eu/cpnp nach Eingabe von Nutzernamen und Passwort möglich.
Ein recht anschauliches Strukturbeispiel der zu erstellenden Sicherheitsbewertung sehen Sie hier:
http://www.ages.at/uploads/media/SB_Produktinformationsdatei_171109_Vers3.doc.
Leider gilt dies alles ohne Einschränkungen auch für Apotheken, wenn man am Ball bleiben will sollte man zügig das neue Meldeverfahren durchziehen, bei meldenden Herstellern aus 27 EG-Staaten wird das Portal jetzt schon öfters lahm gelegt, die Bürokraten basteln also nicht nur an Apothekenbetriebsordnungen!
schönes Wochenende!