Die Empfehlung zur Lagerung von Rezepturen im Kühlschrank der Patienten sollte nicht zuletzt aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sehr zurückhaltend ausgesprochen werden.
Sie kommt eigentlich nur bei nicht konservierten Zubereitungen oder chemisch und/oder physikalisch instabilen Rezepturen in Frage, wobei man sich bei letzteren schon wieder Gedanken um die Sinnhaftigkeit machen muß.
Ein Problem ergibt sich daraus, dass aus bei Kühlschranktemperaturen dann übersättigten Lösungen wie von Ihnen angesprochen tatsächlich Bestandteile auskristallisieren können. So ist z.B. Harnstoff bei Raumtemperatur > 50 % wasserlöslich, bei Kühlschranklagerung nur noch zu etwa 30 – 35 %.
Der gleiche Grund, der dafür sprechen könnte Rezepturen im Kühlschrank zu lagern kann auch als Begründung für das Gegenteil herangezogen werden. Die RGT-Regel besagt zwar als Faustregel, dass Reaktionen wie Abbau von Wirkstoffen bei einer um 10 K erhöhten Temperatur doppelt bis viermal so schnell ablaufen, aber dies gilt auch für die Wirkung der Konservierungsstoffe. Hier erhöht sich die Keimreduktionszeit je nach Konservierungsmittel erheblich bis hin zur Nichtwirksamkeit. Z.B. ist Benzalkoniumchlorid im Kühlschrank in 0,014-prozentiger Konzentration nicht mehr fungizid gegenüber Aspergillus niger wirksam.
Meiner Meinung nach sollte man das Augenmerk auf die Konzeption von chemisch-physikalisch stabilen Rezepturen richten, die die pH-Stabilitätsoptima der Bestandteile optimal berücksichtigen. Diese sollten abhängig von Grundlagentyp und Anwendungsdauer sinnvoll konserviert und stabilisiert werden oder eben auch nicht.
Cave: Bei weitem nicht alle Antibiotika führen dazu, dass eine Rezeptur als ausreichend konserviert betrachtet werden kann.
Mit kollegialen Grüßen,
Frank Gramberg-Schmidt