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Autor Thema: geräte in der apotheke  (Gelesen 12246 mal)

Närrin

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geräte in der apotheke
« am: 18. November 2012, 17:34:04 »
Die alte Apothekenbetriebsordnung legte ja fest welche Geräte zur Prüfung erforderlich sind. Nun sind die Anlage ja weggefallen.

Das heisst ja es ist nirgends mehr verankert oder doch?

Es geht darum dass ich mein tagebuch schreiben muss und gerne über flohsamen schreiben will, in der monografie aber eine Aschebestimmung gefordert ist. Wie kann ich begründen dass dies in der Apotheke nicht möglich war, außer nur zu schreiben dass wir keinen Muffelofen haben?

ich dachte mir ich begründe so, dass ich schreibe dass in der apotheke spezielle geräte nicht vorgeschrieben sind bzw. nur Identitätsprüfungen erforderlich sind und die aschebestimmung eine reinheitsprüfung ist die nicht zwingend erforderlich ist.

was meint ihr dazu?

Thomas Müller

  • Mitglied
  • Beiträge: 13
Aw: geräte in der apotheke
« Antwort #1 am: 27. November 2012, 07:49:59 »
Naja, gerade der Muffelofen war auch schon in der alten Liste nicht mehr enthalten. Und da ja offentsichtlich hier die Reinheit gemeint ist, kann man das dann so wie vorgeschlagen begründen. Wobei ältere Apotheken das Ding meistens noch irgendwo rumzustehen haben...

Viele Grüße

Th. Müller