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Rezepturforum => Sonstiges => Thema gestartet von: Sanalicht am 26. Juli 2024, 11:12:55

Titel: Aufbewahrungsfrist von Defektur-Prüfproben
Beitrag von: Sanalicht am 26. Juli 2024, 11:12:55
Hallo erstmal! Wo kann ich nachlesen, wie lange Prüfproben von Defekturen aufbewahrt werden müssen? Oder ist das vorbei, und man entsorgt sie nur noch?
Wir konnten leider keinen Hinweis finden. Vielen Dank für mögliche Antworten!
Titel: Re: Aufbewahrungsfrist von Defektur-Prüfproben
Beitrag von: florapo am 26. Juli 2024, 13:52:23
Hallo,

Mir ist nichts bekannt, in der ApBetrO finde ich auch nichts, wenn es sich um echte Defekturen handelt.
Bei der Nutzung von Standardzulassungen wird das anders sein.
Titel: Re: Aufbewahrungsfrist von Defektur-Prüfproben
Beitrag von: Achim Marliani am 26. Juli 2024, 15:17:35
Hallo zusammen,

nein, da gibt's auch nichts Offizielles zu. Rückstellmuster sind auch für Defekturen nicht gefordert. Das Ganze kommt letztlich aus der Industrie, da gibt's auch Regelungen, aber bei uns - verzichten Sie einfach drauf.

Gruß
Achim Marliani