Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Foxi am 05. November 2013, 17:02:33
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Hallo zusammen,
wir haben eine Verordnung für ein Kleinkind zu Lasten der GKV:
Excipial U Lipolotio + 10% Nachtkerzenöl
Da es sich hierbei um ein Kosmetikum handelt und auch kein verschreibungspflichtiger Wirkstoff eingearbeitet wird, halten wir die Erstattung eher für fraglich.
Es sieht doch anders aus, wenn wir z.B. eine (hydrophobe) Basiscreme als Grundlage wählen und Urea, sowie das Nachtkerzenöl einarbeiten. Oder täusche ich mich dabei auch ?
Vielen Dank für eure Anregungen
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Hallo,
ich bin der Meinung, dass die Firma, die Excipial macht, auch Analysenzertifikat und Identitätsprüfung anbietet. Falls das so ist, können Sie es auch herstellen. Einfach mal anrufen.
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Ein Analysenzertifikat macht es doch aber noch nicht erstattungsfähig. Ich dachte es verhält sich dabei, wie bei einem Medizinprodukt. Z.B. kann man ja auch Neuroderm Pflegecreme in Rezepturen nicht mehr für Kinder abrechnen.