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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Foxi am 05. November 2013, 17:02:33

Titel: Erstattung von Excipial für Kinder
Beitrag von: Foxi am 05. November 2013, 17:02:33
Hallo zusammen,

wir haben eine Verordnung für ein Kleinkind zu Lasten der GKV:

Excipial U Lipolotio + 10% Nachtkerzenöl

Da es sich hierbei um ein Kosmetikum handelt und auch kein verschreibungspflichtiger Wirkstoff eingearbeitet wird, halten wir die Erstattung eher für fraglich.
Es sieht doch anders aus, wenn wir z.B. eine (hydrophobe) Basiscreme als Grundlage wählen und Urea, sowie das Nachtkerzenöl einarbeiten. Oder täusche ich mich dabei auch ?

Vielen Dank für eure Anregungen
Titel: Aw: Erstattung von Excipial für Kinder
Beitrag von: Sabine Hoffmann am 05. November 2013, 18:54:37
Hallo,
ich bin der Meinung, dass die Firma, die Excipial macht, auch Analysenzertifikat und Identitätsprüfung anbietet. Falls das so ist, können Sie es auch herstellen. Einfach mal anrufen.
Titel: Aw: Erstattung von Excipial für Kinder
Beitrag von: Foxi am 06. November 2013, 09:43:53
Ein Analysenzertifikat macht es doch aber noch nicht erstattungsfähig. Ich dachte es verhält sich dabei, wie bei einem Medizinprodukt. Z.B. kann man ja auch Neuroderm Pflegecreme in Rezepturen nicht mehr für Kinder abrechnen.