Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Langstein am 31. Juli 2013, 08:09:44
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Über folgendes Thema denke ich schon längere Zeit nach: Bei Verordnung von Gentamicin 0,1g in Basiscreme 100g muss ich ja bei der Verwendung von Gentamicinsulfat den Faktor für die Base mitberechnen. Was schreibe ich dann auf´s Etikett: 0,1 Gentamicinsulfat oder die tatsächliche Menge (nur Gentamicin kann unser Rezepturprogramm nicht schreiben)?
Manchmal verordnet unser Hautarzt auch Gentamicinsulfat 0,1%. Ist das dann nicht zuwenig, da die Normkonzentration 0,15 - 0,2% beträgt?
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Was schreibe ich dann auf´s Etikett: 0,1 Gentamicinsulfat oder die tatsächliche Menge (nur Gentamicin kann unser Rezepturprogramm nicht schreiben)?
Die tatsächlich eingearbeitete Substanz samt deren Menge
Manchmal verordnet unser Hautarzt auch Gentamicinsulfat 0,1%. Ist das dann nicht zuwenig, da die Normkonzentration 0,15 - 0,2% beträgt?
Nachfragen und klären
Schöne Grüße
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Das NRF schreibt aber vor, die Einwaagekorrektur nicht auf´s Etikett zu schreiben!
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Stimmt, Sie haben recht. Steht so in der Online-Hilfe des NRF:
\"Die Kennzeichnung muss den Nominalwert angeben, aber deutlich machen, dass Gentamicinsulfat-
Rezeptursubstanz bzw. ein Rezepturkonzentrat verwendet wurde, z. B.:
„0,05 g Gentamicin als Gentamicinsulfat“ oder
„50000 I.E. Gentamicin als Gentamicinsulfat“ oder
„0,1 g Gentamicinsulfat als Gentamicin 1 % Cordes® RK.\"
Sie sagten, Ihr Programm kann das nicht. Meins kann das auch nicht. Also was tun? Vielleicht schreiben Sie eine extra Zeile unter den sonstigen Angaben: Verwendete Menge x Gentamicinsulfat entspricht Menge y Gentamicin.
Schöne Grüße