Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Scheller am 02. Juli 2013, 13:36:41
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Guten Tag,
wir haben eine seit langem nicht vorgekommene Rezeptur:
PVP Jod Salbe
Bepanthen Salbe
Seesand aa ad 150g
Ich sehe da erstmal keine Probleme mit der Plausi, aber: Übersehe ich da vielleicht was? Wie ist das grundsätzlich mit Seesand in einer Rezeptur? Ist das Ganze zu Lasten der GKV abrechenbar? (vor Jahren gab es damit wohl keine Probleme...)
Herzlichen Dank für Rückmeldungen
Viele Grüße
Scheller
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Mittelmeer oder Nordsee? ;)
Sorry, konnte nicht anders.
Spaß beiseite: Gibt es dergleichen in pharmazeutischer Qualität (Zertifikat)?
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pvp-jod soll wohl vor weiterem Schaden schützen welcher durch
die Microverletzungen der Haut (Seesand) entstehen könnte.
Obsolet und nicht plausibel.
schönen Abend
J.Neumann
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Trotz allem Spott : wofür soll das gut sein ? Hyperkeratosis abrubbeln ?
GKV zahlt (wahrscheinlich) nicht. Seesand ist beschrieben als Reagenz im DAB 6
MfG
G.Zück
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War wohl mal eine gängige Therapiemöglichkeit bei Ulcus cruris (...\"phasenadaptiert auf konventionelle Weise versorgt (Mineralölraffinat oder Mischung aus Seesand und Polyvidon-Jod-Salbe, Fettgaze oder Öl-in-Wasseremulsion mit Panthenolzusatz)...; Textauszug aus Studie von 1991).
Seesand aber tatsächlich nirgends in pharm. Qualität zu bekommen. Arzt ging erstmal zurück auf nur PVP Jod.
Viele Grüße
Scheller