Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Sendfeld am 25. Januar 2013, 11:27:15
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Hallo.
Ich habe gerade die folgende Rezeptur auf einem Rezept erhalten:
Tetracainhydrochlorid 0,05g
Eukamillat 2,5g
Panthenollösung Lichtenstein 5% 25g
Natrimchlorid 0,9% ad 50g
Ich habe also zweimal ein Fertigarzneimittel in der Lösung. Die müsste ich eigentlich prüfen laut neuer Apothekenbetriebsordnung.
Eine Alternative wäre NRF 7.13
Der Arzt möchte die Rezeptur aber so angefertigt haben.
Haben Sie Erfahrunge und Tips für mich?
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Hallo,
nein, müßten Sie nicht prüfen. Die Fertigarzneimittel sind quasi automatisch identgeprüft, die dürfen Sie ohne die Prüfung als Ausgangssubstanz einsetzen, von daher sehe ich kein Problem. Wie weit die ganze Lösung so funktioniert, weiß ich allerdings nicht. Erfahrungen habe ich da keine.
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Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hat jemand dennoch mehr Informationen zu dieser Mundspülung für mich?
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weitere Info: aus Heidelberg erreichte uns kürzlich eine ähnliche Verordnung,
die von der Klinikapotheke hergestellt wird (siehe Anhang)
MfG
G.Zück
[attachment=3]Stomatitislsung.pdf[/attachment]