Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Raben-Apotheke am 11. Januar 2013, 11:41:25
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Müssen Teerezepturen auch einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden? Wir verwenden nur zugelassene und von uns geprüfte Ausgangsdrogen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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Hallo,
auch Teemischungen müssen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Vom DAV gibt es dazu im Ordner für Plausibilitätsprüfungen ein Formblatt.