Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Sven Lang am 28. August 2012, 09:16:03
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Hallo Liebes Rezeptursorgenteam
Folgende Rezeptur wird von einem Hautarzt penetrant weiterverschrieben, obwohl nach unseren Recherschen diese so nicht geht.
Triamcinolonacetonid 0,05 - Acid.salic.1,5 - Clotrimazol 0,5 - Unguentum Leniens ad 50
Die spannende Frage die wir uns stellen WER HAT RECHT !!
Viele Grüße
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Hallo,
Ich würde sagen die ph-werte passen nicht zusammen
salicylsäure ph <3
clotrimazol ph 7-8
daher wäre meine idee saliclysäure gegen Harnstoff auszutauschen
und mit milchsäure und Natriumlactat zu puffern.
clotrimazol
harnstoff
milchsäure
natriumlactat
kühlsalbe gruss özden
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Hallo,
es gibt ja nun 2 grundlegende Dinge bei dieser Frage:
auf der einen Seite die therapiefreiheit des Arztes, und auf der anderen Seite der gesetzliche Auftrag von uns Apotheken einwandfreie Rezepturen herzustellen.
Welches Recht nun stärker wiegt kann mir keiner Beantworten.
Unsere Lösung bisher: Wir lassen uns das vom Arzt schriftlich geben. Einmal in Briefform (oder per Fax). Dies heben wir natürlich auf.
Bei einer wiederholten Verordnung bitten wir den Arzt uns durch ein Zeichen zu zeigen, das er es weiterhin genau so möchte. Dazu reicht uns dann ein \"A\" oder \"sic\".
Dummerweise kann uns niemand sagen, ob wir mit der Methode alles richtig machen.