Guten Tag,
ich möchte den Aufwand für die Rezepturherstellung in einem alltagstauglichen Rahmen halten und habe dazu mehrere grundsätzliche Fragen.
1. Sollte man zur pH-Korrektur immer Puffer verwenden statt
einfach Citronensäurelösung bzw. Trometamollösung q.s.(wäre einfacher auf
Vorrat herzustellen)?
Wenn man Puffer verwendet, kann man dann in der Herstellungsvorschrift
eine bestimmte Menge festlegen, im Topitec herstellen und die pH-Kontolle
als End- statt Inprozesskontrolle durchführen?
Welche Menge Puffer setzt man einer Rezeptur zu? Generell 5% bezogen auf
die Gesamtzubereitung?
2. Spricht etwas dagegen, eine Erythromycin-Miglyol-1:1-Stammverreibung auf
Vorrat herzustellen für die Verwendung in Basiscreme/Herstellung im
Topitec? Könnte diese Verreibung auch in Unguentum emulsificans aquosum
oder andere hydrophile Grundlagen eingearbeitet werden?
Dürfte man sie auch verwenden, wenn vom Arzt in der Verordnung
ausdrücklich Tween genannt ist (egal ob Basiscreme oder eine andere
Grundlage dazu verordnet ist?
3. Eigenherstellung Unguentum emulsificans aquosum mit Propylenglykol
Unguentum emulsificans 30 T ?
Propylenglykol 14 T
Aqua purificata 56 T
Für alle Antworten im voraus schon mal vielen Dank
Gruß
Claudia Koehn