Hallo,
bei der Kosmetikverordnung handelt es sich um ein komplexes
Thema.
Auf EU-Ebene wurde das Kosmetikrecht bislang durch die Richtlinie
76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
kosmetische Mittel geregelt. Diese Richtlinie wurde in Deutschland
zum einen durch die kosmetikrechtlichen Vorschriften im Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch umgesetzt. Regelungen zu kosmetischen Mitteln
befinden sich insbesondere in §§26-29 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
buchs. Zum anderen wurde die Richtlinie durch die Verordnung über kosmetische
mittel (KosmetikV) umgesetzt.
Ab dem 11.07.2013 wird dann die Verordnung(EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische
Mittel in Kraft treten ( Art. 15 Abs. 1 und 2 EU-KosmetikVO ist bereits seit dem 01.12.2010 und Art. 15 Abs. 1 und 2 EU-Kosmetik VO verbieten grundsätzlich die Verwendung bestimmter CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B und 2 ist ebenfalls seit dem 01.12.2010 in Kraft getreten). Diese Verordnung ersetzt dann die Richtlinie 76/768/EWG.
(Quelle: Fragen und Antworten \"Die neue EU-Kosmetik-Verordnung\",
S. Hartwig/M. Mayr; Behr`s Verlag)
Informationen liefert auch der Industieverband Körperpflege- und Waschmittel
e.V. (www.ikw.org).
Gruß
T.P.