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Autor Thema: Cannabis  (Gelesen 8112 mal)

tomwood

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Cannabis
« am: 10. September 2020, 16:36:48 »
Hallo,
wir hatten heute die Anfrage eines neuen Patienten, der bis jetzt sein Cannabis unverarbeitet bekommen hat und selbst abgewogen hat. Meine Frage ist nun, ob die unverarbeitete Abgabe überhaupt zulässig ist. Nach ersten Recherchen bin ich nicht viel schlauer.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Th.W.

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Re: Cannabis
« Antwort #1 am: 10. September 2020, 17:51:59 »
Hallo tomwood,

rechtlich spricht nichts dagegen, die Blüten unverändert abzugeben. Dafür ist ja sogar eine eigene Sonder-PZN definiert worden (06460694). Nur geprüft und vor der Abgabe umgefüllt müssen sie werden. Das DAC/NRF empfiehlt (!) nur die Zerkleinerung, um die Dosiergenauigkeit zu erhöhen.

Gruß
Achim Marliani

JohnWa

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  • Beiträge: 5
Re: Cannabis
« Antwort #2 am: 11. September 2020, 13:34:44 »
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Die Zerkleinerung wird auf jeden Fall empfohlen um die Dosierung genauer zu gestalten.