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Autor Thema: Metronidazol 3%  (Gelesen 4276 mal)

Galenik

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Metronidazol 3%
« am: 26. Februar 2020, 10:40:38 »
Juten Tach. Ich hab mal eine Frage zum dem leidlichen Thema Metronidazol.
NRF 11.91 gibt es mit 1% und mit 2%, Die Fa. Wolff gibt an, dass bis zu 2% in ihre Linola-Grundlage geht. Obere Richtkonzentration (und vom Arzt verordnet) ist aber 3%.

Klar kann ich 3% Metro in Basiscreme und auch sicherlich ins Liniment einarbeiten. In Linola würde ich ablehnen, denn wenn der Hersteller schon meint, dass es nicht geht, dann glaube ich ihm das - er will sein Zeugs schließlich verkaufen und gibt das eher großzügig an, würde ich meinen.

Mein Problem ist die Haltbarkeit: In Basiscreme gibt das NRF 4 Wochen an, OK. Die NRF-Vorschrift 11.91 gibt für bis zu 2% sechs Monate an, was das ZL wohl nicht ganz so sieht - 4 Wochen wollen die auch dort haben. Da kann man sich aber m.E. auf das NRF berufen. Doch wie ist es mit 3%? "Unser" Arzt möchte dort 6 Monate sehen. Ich würde auf vier Wochen beschränken, da es mir einfach nicht bekannt ist, ob der Kristallwachstum einen längeren Zeitraum zulässt. Gibt es dazu irgendwo Nachweise? Weiß jmd Genaues?
Dankeschön!

Achim Marliani

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Re: Metronidazol 3%
« Antwort #1 am: 27. Februar 2020, 17:45:12 »
Tach auch!

Sorry, aber irgendwelche handfesten Quellen für eine 3%ige Rezeptur habe ich auch nicht. Allenfalls hat das ZL vielleicht was, ich würde da mal nachfragen. Von daher kann ich Ihnen hier nur meine persönliche Meinung anbieten.

Hier ist sie in aller Deutlichkeit: Was der Arzt an Laufzeit haben will, ist völlig irrelevant!
SIE sind die Fachfrau/der Fachmann für diese Fragestellungen, nicht der Arzt! Der hat von pharmazeutischer Technologie im Zweifel keine Ahnung. Und wenn er sich da auf den Kopf stellt, wenn Sie mehr als 4 Wochen nicht verantworten können, dann ist das so und Ende. Schließlich müssten Sie ja im Zweifel auch den Kopf hinhalten, wenn die Rezeptur sich hinterher als eben doch nicht so lange haltbar zeigt. Allerdings würde ich persönlich mich wohl eher an die Angaben des NRF halten.

Aber - lege artis ist beides, und legal sowieso. An den Karren fahren kann Ihnen deshalb keiner. Allenfalls kann der Arzt sauer auf Sie sein, und da ist dann die Frage, wie wichtig seine Meinung über Sie für Sie ist.

Gruß
Achim Marliani