Hallo Frau Preuß,
da sich sonst keiner berufen fühlt, versuch ich's mal, so wie ich das verstanden habe.
Zunächst mal: Der Unterschied kommt, wie ich das sehe, an einer Stelle zustande. In Ihrer Rechnung taucht weder die Schüttdichte noch das Volumen der Kapselhüllen auf, sondern direkt eine Füllmasse. Die FüllMASSE der Kapselgröße 2 ist für diese Rechnung aber eigentlich irrelevant, wichtig ist das FüllVOLUMEN. Und das liegt bei Kapseln Größe 2 bei 0,37ml.
60 Kapseln a 0,37ml macht insgesamt 22,2ml.
Bei einer angenommenen Dichte von 0,5 entspräche das einer Masse von 22,2*0,5= 11,1g, die insgesamt in die Kapseln zu füllen wäre.
Davon müssen wir noch die 60x 1,35mg Substanz, spricht 81mg, abziehen. (Wir nehmen mal an, die Schüttdichte des Arzneistoffs ist gleich der des Füllmittels, bei so geringen Dosierungen darf man das ja)
Bliebe eine Füllmittel-Masse von 11,1-0,081=11,019g.
Die Formel ist also schematisch so:
(Füllvolumen einer Kapsel * Kapselanzahl * Schüttdichte des Füllmittels) - Einwaage Arzneistoff = Einwaage Füllmittel
Gruß
Achim Marliani