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Autor Thema: Gelclair in Rezeptur  (Gelesen 6859 mal)

schräge nudel

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Gelclair in Rezeptur
« am: 27. August 2016, 11:41:37 »
Guten Tag,


ich hätte folgende Frage: Mir liegt ein Kassenrezeptor vor, auf dem folgende Rezeptur verschrieben ist: Lidocainhydrochlorid 13,2 g, Gelclair 180 mL, Aqua purificata 480 mL.

Wird die Rezeptur komplett von der DAK erstattet? Gelclair solo müsste von der DAK genehmigt werden, wenn es auf Rezept verschrieben werden würde.


Danke im Voraus für Antworten!

Eicke

  • Mitglied
  • Beiträge: 92
Re: Gelclair in Rezeptur
« Antwort #1 am: 29. August 2016, 09:22:03 »
Moin,

Gelclair darf in der Rezeptur nur verwendet werden wenn Sie ein chargenspezifisches Prüfzertifikat nach Apothekenbetriebsordnung und eine Prüfvorschrift haben.
Dies wird aber wahrscheinlich nicht existieren.

Lidocain wird hier höchstwahrscheinlich in den nicht verschreibungspfilichtigen Bereich fallen. Daher gibt es gleich einen zweiten Grund warum diese Rezeptur nicht von der Krankenkasse übernommen wird. (Es sei denn der/die Patient/in ist unter 12)

viele Grüße