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Autor Thema: Prüfung konserviertes Wasser  (Gelesen 8463 mal)

Oberland

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  • Beiträge: 23
Prüfung konserviertes Wasser
« am: 11. Juni 2015, 12:58:15 »
Hallo zusammen,
ist eine Prüfung von konserviertem Wasser als Rezeptursubstanz nötig?
Freue mich über Antworten!
MfG
Ingrid Wittig

Eicke

  • Mitglied
  • Beiträge: 92
Re: Prüfung konserviertes Wasser
« Antwort #1 am: 11. Juni 2015, 13:20:10 »
Moin,
kurz gesagt: Ja!

lang gesagt:
ApBetrO   -  § 11 Ausgangsstoffe

(1) Zur Herstellung von Arzneimitteln dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist. Auf die Prüfung der Ausgangsstoffe finden die Vorschriften des § 6 Absatz 1 und 3 entsprechende Anwendung.
(2) Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist, ist in der Apotheke mindestens die Identität festzustellen. Das Prüfzertifikat soll auch Auskunft über die GMP-konforme Herstellung des Ausgangsstoffs geben, soweit es sich um einen Wirkstoff handelt. Die Verantwortung des Apothekenleiters für die ordnungsgemäße Qualität der Ausgangsstoffe bleibt unberührt. Über die in der Apotheke durchgeführten Prüfungen sind Aufzeichnungen mit Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apothekers zu machen.
(3) Werden Arzneimittel, die keine Fertigarzneimittel sind, zur Herstellung anderer Arzneimittel bezogen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

Oberland

  • Mitglied
  • Beiträge: 23
Re: Prüfung konserviertes Wasser
« Antwort #2 am: 11. Juni 2015, 18:45:35 »
Danke...