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Autor Thema: Palliative Mundspüllösung  (Gelesen 11335 mal)

Ute Liebach

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  • Beiträge: 15
Palliative Mundspüllösung
« am: 28. Juli 2014, 09:19:12 »
Sehr geehrtes Rezepturforum-Team,

wir haben folgende Verordnung bekommen:

Palliative Mundspüllösung:
A) Propylenglycol 37,50 ml
B) Bepanthenlösung 50,0 ml
C) Salviathymol 10,0 ml
D) Eukamillat 50,0 ml
E) Aqua dest. ad 250,0 ml

Ist diese Rezeptur plausibel, bzw. sind die Wirkstoffe untereinander kompatibel?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Re: Palliative Mundspüllösung
« Antwort #1 am: 28. Juli 2014, 10:11:50 »
Sehr geehrte Frau Liebach,

in dieser Lösung werden alle Wirkstoffe derart stark verdünnt, dass sie keine Wirkung mehr haben können. Deshalb ist diese Rezeptur als wenig plausibel und ebenso wenig sinnvoll anzusehen.
Die Mundspül-Lösung müßte ganz neu konzipiert werden.

MfG
Gerd Wolf

Claudia Wegener

  • Mitglied
  • Beiträge: 79
Re: Palliative Mundspüllösung
« Antwort #2 am: 28. Juli 2014, 12:50:07 »
Hallo, Frau Liebach,

Herr Dr. Wolf ist oft sehr strikt in seiner Argumentation ;D... Allerdings muß man zur "Verteidigung" der Rezeptur anmerken, dass Eukamillat und Salviathymol zur alleinigen Anwendung auch vorher verdünnt werden sollen, sodaß durchaus eine Wirksamkeit zu erwarten sein kann. Die Zugabe von Propylenglykol erschließt sich mir nicht so ganz, evtl. als Feuchthaltemittel oder als Konservierungsmittel - dann ist es zu niedrig dosiert (20% bezogen auf den Wasseranteil). Schlußendlich muß man eine bessere Alternative anbieten können - forschen Sie doch mal in Palliativ-Foren zu der Problematik oder auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für onkologische Pharmazie (www.dgop.org). Sollten Sie nicht weiterkommen, bitte kurze Mail an mich (wegener.claudia@gmx.de), dann will ich mich gern für Sie umhören.

Herzliche Grüße
C. Wegener

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Re: Palliative Mundspüllösung
« Antwort #3 am: 28. Juli 2014, 16:19:33 »
Hallo Frau Wegener,

Wahrheiten klingen eben mitunter "strikt". Auch wenn man einmal die empfohlenen Dosierungen für Salviathymol und Eukamillat auf einen Eßlöffel Mundspüllösung herunterrechnet, stellt man fest: ebenfalls unterdosiert. Und dann fragt man sich:"Welchen Sinn sollen denn dann diese Bestandteile machen? Sollen sie etwa nur als Geschmackskorrigens dienen?"
Die Konzentration des Dexpanthenol liegt noch weit unterhalb derjenigen in kosmetischen Präparaten. Ist das wirklich zu strikt gesehen?
Sie geben mir doch sicher Recht, dass es unsere Aufgabe ist,
qualitätsvolle Arzneimittel in der Rezeptur herzustellen, die auch wirken. Unterdosierungen sind zwar im Sinne der ApBetrO keine Unklarheit (nur Überdosierungen). In dieser Ansammlung sollten sie dennoch Anlaß für ein Gespräch mit dem Verordner sein.
Um nun mal einen konkreten Oprimierungsvorschlag für Frau Liebach ...
Nehmen Sie doch als Ausgangspunkt die "Dexpanthenol - Lösung (NRF 7.3.)" und fragen Sie den Verordner, welche Wirkstoffe er noch darin haben möchte: schmerzstillende Stoffe wie z.B. Lidocain (siehe NRF 7.13.), antiseptische wie z.B. Chlorhexidindigluconat (siehe NRF 7.2.) oder Polyhexanid (siehe NRF 7.12.), ätherische Öle (nur in solubilisierter Form einsetzen) usw. 

MfG
Gerd Wolf