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Autor Thema: Brillantgrün-Stammlösung ?!?  (Gelesen 13030 mal)

Kristina K.

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Brillantgrün-Stammlösung ?!?
« am: 12. Mai 2014, 11:57:34 »
Guten Tag zusammen,
grade erreicht uns folgende Rezeptur:

Ethanolische Brillantgrün Stammlösung 10% 1,0
Aqua purificata ad 20,0

Suche im Internet ergab keinen Hinweis auf eine NRF Rezeptur,bzw. wenn es diese gegeben hat, ist sie sicher schon veraltet!?
Im Großhandel gibt es einen Artikel Brillantgrün,50g für stolze 98€ zu beziehen.

Trotzdem bleibt mir dann die Zusammensetzung der Stammlösung unklar.
Vielleicht hat da jemand noch was in Erinnerung?!
Vielen Dank und Liebe Grüße

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Re: Brillantgrün-Stammlösung ?!?
« Antwort #1 am: 12. Mai 2014, 13:27:11 »
Hallo Frau Christina K.,

m.W. besitzt Brillantgrün keine pharmazeutische Qualität, da es mit Schwermetallen verunreinigt ist. Sie dürfen deshalb keine Rezeptur damit herstellen. Aus diesem Grund wurden schon vor langer Zeit entsprechende Vorschriften aus dem NRF eliminiert.
Bitte überprüfen Sie diesen Sachverhalt!!

MfG
Gerd Wolf

Claudia Wegener

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  • Beiträge: 79
Re: Brillantgrün-Stammlösung ?!?
« Antwort #2 am: 12. Mai 2014, 14:18:45 »
Hallo,

im NRF bzw. den Rezepturhinweisen finden Sie ganz hilfreiche Informationen unter dem Stichwort "Farbstoffe". Heute kann nur noch "Wässrige Methylrosaniliumchlorid-Lsg." nach NRF hergestellt werden, weil es ansonsten keine qualitätsgesicherten Farbstoffe als Rohstoffe mehr gibt - wie Dr. Wolf schon angemerkt hat.
Sie sollten außerdem sicherstellen, daß eine solche Farbstofflösung von einem Arzt verordnet wird, der weiss, was er tut und der die Lösung möglichst auch selbst beim Patienten anwendet und diese NICHT nach Hause mitgibt. Eine Windeldermatitis ist sicherlich kein adäquater Verordnungsgrund mehr für Farbstoffe!
Grüße
C. Wegener

Kristina K.

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  • Beiträge: 29
Re: Brillantgrün-Stammlösung ?!?
« Antwort #3 am: 12. Mai 2014, 15:32:30 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Ich habe dem Arzt aus oben genannten Gründen die Methylrosaliniumchlorid-Lösung
vorgeschlagen.
Bei dem Patienten handelt es sich um einen schweren Pflegefall,ich bin mir sicher,dass die Lösung nicht in der Praxis angewendet, sondern dem betreuenden Pflegepersonal in die Hand gegeben würde.
Liebe Grüße