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Autor Thema: Erythromycin, Dexamethason, Clotrimazol, Zinkoxidschüttelmixtur  (Gelesen 8378 mal)

Pflüger

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  • Beiträge: 17
Guten Abend,

erstmal möchte ich mich bei den Usern dieses Forum bedanken, die immer so tolle Hilftestellung geben. Hier konnte ich schon einiges lernen und habe hier jetzt einen Fall, der damit eigentlich zu lösen wäre, stünde nicht der total uneinsichtige Verordner im Wege. Folgendes ist rezeptiert:

Erythromycin
Dexamethason
Clotrimazol
Zinkoxidschüttelmixtur

Das pH-Optima von Dexamethason weicht mit 3,0-3,5 erheblich ab. Ich meine gelesen zu haben, dass manche Corticoide in Kombination mit Zinkoxid über 4 Monate ausreichend stabil sein würden, allerdings ist mir der angepeilte pH-Wert von 8 vielleicht schon etwas zu kritisch?
Ein Austausch der Wirkstoffe kommt leider nicht in Frage, höchstens ein Aufteilen in maximal 2 Zubereitungen, wobei wir aber sehr eng am Orginal-Verordneten bleiben müssten, damit wir das eventuell dem Arzt noch verargumentieren könnten.

Meine Überlegungen:
1) Wirkstoffe in wasserfreier Grundlage verarbeiten -> ähnliche Grundlage wie Zinkoxidschüttelmixtur vorhanden? und Zinkoxidschüttelmixtur wirkstofffrei seperat auftragen lassen.
2) Erythromycin + Clotrimazol in Zinkoxidschüttelmixtur, da Erythromycin zumindestens auf Basis der NRF-Rezeptur über 4 Wochen ausreichend stabil mit Clotrimazol und Zink, vielleicht lässt sich das übertragen, wobei der pH-Wert max. bei 8 liegen sollte, ansonsten Clotrimazol rausnehmen; Dexamethason und evtl. Clotrimazol in UEA (mit Propylenglycol in Falle von Zugabe Clotrimazol).

Sonstwer noch Vorschläge? Wäre super. :)

Gruß

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Re: Erythromycin, Dexamethason, Clotrimazol, Zinkoxidschüttelmixtur
« Antwort #1 am: 30. März 2014, 00:04:42 »
Ich hätte noch einen anderen Vorschlag: das Dexamethason gegen Triamcinolonacetonid austauschen. Der pH in der Mischung dürfte jedoch nicht pH 8 übersteigen. Das wäre für Triamcinolonacetonid gerade noch tolerabel, für Clotrimazol, Erythromycin gerade noch gut.
Die Aufbrauchfrist wäre im Hinblick auf das Zinkoxid auf 4 Monate, im Hinblick auf das Erythromycin sogar nur auf 2 Monate  (siehe NRF 11.77.) zu beschränken.

MfG
Gerd Wolf