Sehr geehrte Frau Czerwenka,
ob Vitamin A in Rezepturen verschreibungspflichtig und damit erstattungsfähig ist, hängt von der jeweiligen Konzentration ab, und hängt auch vom Alter der Patienten ab (unter oder über 12 Jahren).
Die 20 g Vaseline werden Sie nicht so leicht in die Basiscreme DAC einarbeiten können. Dazu müssen Sie beides zusammen auf dem Wasserbad schmelzen, kalt rühren und zum Schluss das verdunstete Wasser ergänzen. Dann ist aus der ursprünglich ambiphilen Creme eine lipophile Creme bzw. eine W/O - Creme entstanden.
Bei der 2. Rezeptur muss ich Folgendes klar stellen. Eine O/W - Creme wie die Ungt. emulsific. aquos. (UEA) ist nicht mit der ambiphilen Creme Basiscreme DAC zu vergleichen. Nach eigenen Untersuchungen können Sie bis zu 10 % Öle oder Vaseline mit Pistill und Fantaschale in die UEA einarbeiten und die Mischung bleibt stabil. Bei 20 % sieht die UEA erst gut aus, zerfällt jedoch nach wenigen Tagen.
In die Basiscreme DAC können maximal 20 % Fette oder Öle eingearbeitet werden. 5 % - 10 % können per Hand eingearbeitet werden, 20 % nur mit einem höheren Energie - Eintrag (siehe oben).
Reines Vitamin A ist oxydationsanfällig und sollte daher unbedingt mit einem Antioxydans versehen werden. Überprüfen Sie daraufhin das Vitadral und die Konzentration an Antioxydantien bezogen auf die Gesamtzubereitung (o,o5 % BHT oder o,1 % alpha-Tocopherol (nicht acetat!).
Vitamin A wird vorzugsweise im kosmetischen Bereich angewendet (Reepithelisierung) , selten in dermatologischen Zubereitungen. Hier werden eher andere Vitamin A - Derivate eingesetzt, z.B. im Bereich Psoriasis, Hyperkeratosen. u.ä.m.
MfG
Gerd Wolf