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Autor Thema: Betamethason pfundweise  (Gelesen 4780 mal)

Barbara Grün

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Betamethason pfundweise
« am: 23. Februar 2014, 14:13:11 »
Hallo,
wir haben regelmäßig Betamethason(-propionat / -valerat) -Rezepturen im Mengenbereich von 300 - 400g. Regelmäßig an die selben Patienten. Meine Frage: Geht unsere Plausikontrolle - Erkennen des Therapiekonzeptes - tatsächlich so weit, dass wir deshalb die Anfertigung verweigern müssen? Schließlich ist ein entsprechendes Fax an den Hautarzt ja auch ein Angriff auf seine Therapiefreiheit und bleibt folglich unbeantwortet. Und der Kunde ist natürlich sauer - weil: hilft ja so gut.
Wenn sich diese Grabenkämpfe vermeiden ließen, wär ich froh - die substanzspezifischen Inkompatibilitäten reichen mir eigentlich für die tägliche Dosis Frust im Umgang mit Ärzten.

Suchantke

  • Mitglied
  • Beiträge: 15
Aw: Betamethason pfundweise
« Antwort #1 am: 24. Februar 2014, 08:00:31 »
Hallo liebe Frau Grün,

tja -  
aus meiner Sicht geht die Plausibilitätskontrolle tatsächlich so weit,
dass hier die Abgabe verweigert werden könnte ev. sogar müßte.

Ja, daraus folgt eine Auseinandersetzung und frau macht sich nicht nur Freunde. Klar - nervig.
Haben Sie denn bereits ein Fax an den Hautarzt geschickt oder ist das \"bleibt unbeantwortet\" eine Annahme?

Möglicherweise könnte folgendes Vorgehen helfen:
Für die Plausibilitätsprüfung wäre es sinnvoll, den Arzt zu einer schriftlichen Antwort einzuladen, dass er die Behandlung in der Menge und Dauer für begründet hält und dies dann in der Plausibilitätsprüfung zu dokumentieren. Ansonsten würde ich die Herstellung ablehnen - denn dann läge die Verantwortung komplett bei Ihnen. Therapiekonzept unplausibel - Rücksprache mit dem Arzt - keine Antwort - keine Abgabe. Fragen darf frau bzw. muss sie. Wenn der Arzt meint, dies sei sinnvoll, dann sollte er auch bereit sein, dies schriftlich zu formulieren - da könnte es eine von Ihnen vorformulierte Faxantwort zum \"Ausfüllen\" geben -  dann können Sie die Antwort als seine Therapiefreiheit, zu der er dann auch stehen sollte, interpretieren und dokumentieren, dass der Arzt auf der Abgabe bestand. Wenn er dazu nicht bereit sein sollte, stellt sich die Frage: warum nicht? Doch nicht so toll? Eine Rückfrage braucht es aber wenigstens. Stillschweigendes Bedienen geht eher nicht.
 
Dem Kunden gegenüber könnte Sie dies dann auch genauso erklären: eine derart lange Therapie ist ungewöhnlich und mit Nebenwirkungen behaftet und bedarf der Rückfrage und der explitziten Aussage des Arztes, dass eine solche Therapiedauer in seinem Fall wirklich angemessen ist. Wenn diese nicht positiv erfolgt, dann dürfen/wollen/werden Sie diese Rezeptur nicht herstellen. Nicht weil Sie dem Pat. etwas weg nehmen wollen, sondern SIe sich Sorgen um die zukünftigen Folgen machen - zum Wohl des Pat.!!  

Schwierig ist es natürlich immer noch, da Sie diese Rezepturen bis dato wohl immer bedient haben. Da wird es für alle Beteiligten herausfordernd zu argumentieren und zu verstehen, was sich plötzlich verändert hat. \"Haben wir doch immer verordnet, immer bekommen, immer gemacht.\"  

Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.

Grüße aus Berlin

Regine Suchantke

Barbara Grün

  • Mitglied
  • Beiträge: 6
Aw: Betamethason pfundweise
« Antwort #2 am: 25. Februar 2014, 09:11:55 »
Danke für die Antwort - und ja, das Fax mit der Bitte um Bestätigung, dass die Salbe trotzalledem angefertigt werden soll, hatte ich geschickt. Die Antwort kam gestern - da ist der Kunde schon längst verärgert zu einer anderen Apotheke gegangen - mit dem Hinweis. dass die Salbe anzufertigen wäre, weil sich Dauergebrauch erst aus Menge im Verhältnis zur Fläche ergebe.... Mittlerweile hab ich aber schon das nächste Rezept aus dieser Praxis mit der wunderbaren Betamethason / Gentamicin-Kombi. Auch dies bekommt eine Patientin von uns seit mind. einem halben Jahr und ist ganz begeistert. Ich werde also wieder ein Fax losschicken und nächste Woche die Antwort bekommen.

Die Versuche, den Sachverhalt dem Kunden zu erklären, scheiterten allerdings. Ganz und gar - sowohl meine Mitarbeiterin als auch ich haben mit Engelszungen etc geredet, aber der Überbringer des Rezeptes war nicht der Patient. Und im aktuellen Fall hatte ich bereits anlässlich der beiden letzten Rezepturen von den Gefahren der resisten Keime etc gesprochen - da kommt aber nur an: die wollen mir nicht geben, was immer so gut geholfen hat.

Und nein: ich sehe nicht ein, dass wir hier auf einmal die Therapie des Arztes kontrollieren sollen - aber wenn er ein Fertigarzenimittel aufschriebe, stünde uns das nicht zu. Oder nur theoretisch im Ausnahmefall (Missbrauch, offensichtlicher Fehler etc). Dazu müssen erstmal die Rahmenbedingungen stimmen: keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Arztpraxen. Solange das nicht gegeben ist, ist das alles vergebliche Liebesmüh.