Hallo,
Chloramphenicol gehört sicherlich zu den umstrittenen und kontrovers diskutierten Wirkstoffen steht aber nicht in der Liste der Stoffe/Rezepturen die zur Anwendung beim Menschen von der AMK als bedenklich eingestuft werden.
Es gibt kein grundsätzliches Abgabeverbot.
Erste Hinweise finden Sie z. B. in der \"Monographie\" Chloramphenicol der NRF-Rezepturhinweise.
Chloramphenicol ist seitens der Kommission B 6 für die Nachzulassung von Fertigarzneimitteln in einer Monographie für den Humanbereich für die Anwendungen per os und lokal am Auge mit positiver Nutzen-Risiko-Bewertung aufbereitet worden.
Für die lokale Anwendung am Auge existiert z. B. nach wie vor eine Augensalbe als Fertigarzneimittel.
Bei sorgfältiger Nutzen/Risiko-Bewertung aufgrund der toxikologischen Nebenwirkungen auf geschädigter Haut und der Sensibilisierungsgefahr kann und muss eine entsprechende Rezeptur im begründeten Einzelfall also durchaus hergestellt werden.
Man könnte jetzt sicherlich lang und breit über Chlormaphenicol diskutieren und schreiben, langer Rede kurzer Sinn: man kann sicherlich nicht jede Chloramphenicol-Rezeptur in Bausch und Bogen ablehnen.
Für mich steht hier im Vordergrund zunächst einmal, dass alle Patienten mit entsprechenden Verordnungen optimal versorgt werden, bestenfalls in Zusammenarbeit mit dem Verordner.
Was passiert mit den Patienten, denen die Rezeptur verweigert wird? Werden diese ohne Problemlösung weggeschickt? Das ist sicherlich nicht meine Aufgabe als Apotheker. Versorgungsauftrag?! Kontrahierungszwang?!
Mit kollegialen Grüßen wünscht ein schönes Wochenende,
Frank Gramberg-Schmidt