Hallo,
Ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Ausführungen großteils rhetorische Fragen waren oder, ob tatsächlich Klärungsbedarf besteht?
Bei O/W Cremes und bei ambiphilen Cremes, wie Basiscreme, brauchen Sie den Harnstoff im Vorfeld nicht auflösen, da er sich bei der Verarbeitung sehr leicht löst.
Im Gegensatz dazu kann man den Harnstoff bei Einarbeitung in W/O-Cremes (zur eigenen Arbeitserleichterung) im Vorfeld in Wasser auflösen. Die benötigte Menge Wasser sollte die Harnstoffmenge dabei leicht übersteigen. Der Harnstoff würde sich unter zeitintensiver Einarbeitung auch so in der Innenphase auflösen, das Prozedere ist aber nicht gerade muskelschonend. Längeres Rühren bei hohen Drehzahlen im Rührautomaten ist zu vermeiden, da die entstehende Wärme dem Harnstoff nicht zuträglich ist.
Selbst komplett wasserfreie Harnstoffsalben sind ohne Schmirgeleffekt herstellbar. Hier sollte man den Harnstoff im Vorfeld mörsern und sieben (Sieb 180 und kleiner). Die Salbe nach Einarbeitung bei enger Stellung zweimal über den Dreiwalzenstuhl schicken.
Eine Nachkonservierung mittels Propylenglycol? Nie gehört und überflüssig!
Sie sollten Zitate von anderer Seite als solche kenntlich machen, nicht, dass dies hier noch fehlinterpretiert wird. Wenn Sie in Basiscreme weiter Wasser einbringen, sollten Sie 20% dieses zusätzlichen Wassers gegen Propylenglykol tauschen, um weiterhin Konservierung zu gewährleisten. Aber ich denke, Sie wissen das?
Meine Kolleginnen berechnen dann immer brav das extra Wasser-plus Qualitätszuschlag-und das Wasser wird dann auch zu gerne noch auf dem Etikett erwähnt.
Das ist doch alles nicht im Sinne des Erfinders, oder? Die Etiketten sind schlichtweg falsch geschrieben-und das Wasser darf überhaupt nicht berechnet werden, stimmts?
Die Kennzeichnung ist in der ApBetrO geregelt. Können Sie selbst mal nachschlagen

. Wenn Sie Hilfsstoffe verwenden, so sind diese auch zu deklarieren, insofern ich das richtig interpretiere. Was veranlasst Sie zur Annahme, dass zur Herstellung benötigte Hilfsstoffe nicht taxiert werden dürfen?
Schöne Grüße