Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen.
Wir haben mal wieder einen etwas komplizierteren Fall. Wir haben ein Kassenrezept für einen Erwachsenen aus der Onkologie über folgende Rezeptur:
Cyproheptadin HCl-Lösung 0,5% 19g
Sanostol Saft ad 371g
Vermutlich soll das ganze appetitanregend sein. Die Onkologie war heute leider nicht mehr zu erreichen.
Aus einer anderen Apotheke konnten wir schon mal herausfinden, dass es eine wässrige Lösung sein soll und wir wissen, dass Cyproheptadin verschreibungspflichtig ist. Allerdings hat die andere Apotheke die Rezeptur das letzte Mal in 2011 hergestellt, als Plausi und Co noch nicht aktuell waren. Deshalb jetzt meine Fragen:
Ist es rechtlich überhaupt noch zulässig, Sanostol Saft als Grundlage zu nehmen (weil nicht apothekenpflichtig und die Identität nicht prüfbar) und, wenn ja, ist das ganze dann überhaupt erstattungsfähig, da Sanostol ja nicht apothekenpflichtig ist? Der LAV konnte mir da leider auch nicht helfen.
Ich hoffe, dass sich jemand damit auskennt und vielleicht so etwas ähnliches schon einmal hatte und hoffe auf Antworten... :unsure: