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Autor Thema: Pufferzugabe wovon abziehen?  (Gelesen 5092 mal)

Christina Knuth

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  • Beiträge: 19
Pufferzugabe wovon abziehen?
« am: 25. November 2013, 09:42:27 »
Guten Tag,
wir haben folgendes Grundsatzproblem mit dem Rechnen...
wenn wir einer Rezeptur einen Puffer hinzugeben müssen, wird der Anteil des Puffers von der Grundlage abgezogen, z.B. Dexamethason in UEA. Wie muss man das machen, wenn dann z.B. zusätzlich Wasser eingearbeitet werden muss? Zieht man das immer von der Grundlage ab oder vom Wasseranteil?

Wir wissen im Fall von Propylenglykol bei der Konservierung ist es ja immer der Wasseranteil...wir sind grade etwas verunsichert.

Vielen Dank für die Hilfe!

Claudia Wegener

  • Mitglied
  • Beiträge: 79
Aw: Pufferzugabe wovon abziehen?
« Antwort #1 am: 25. November 2013, 16:09:02 »
Hallo,

prinzipiell gelten hier die gleichen Überlegungen wie bei der Berechnung von Propylenglykol als Konservierungsmittel. Puffern kann man nur in wässrigen Systemen, weil es ja um den pH-Wert geht  - und den gibt es definitionsgemäß nur in wasserhaltigen Medien. Also muß auch die Menge an Puffer, die eingearbeitet wird, vom Wasseranteil abgezogen werden.
ABER: die MENGE an Puffer kann durchaus auf den Gesamtansatz Salbe angegeben sein:
Also z. B. der Milchsäure-Lactat-Puffer (5% bzg. Gesamteinwaage), d. h. 5g in 100g fertiger Salbe, aber abgezogen vom Wasseranteil, in Ihrem Beispiel von den 70% Wasser in der UEA, d. h. 65g Wasser + 5g Puffer statt 70g reines Wasser.

Alles klar ;)
Gruß
C. Wegener