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Autor Thema: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM  (Gelesen 10989 mal)

lavandula

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Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« am: 06. Mai 2013, 15:03:27 »
Hallo,
bei uns in der Apo herrscht gerade eine wenig Ratlosigkeit bezüglich einer Taxation. Es geht um eine Rezeptur, bei der aus 150mg Petinutin® - Kapseln für einen Patienten 100mg Kapseln hergestellt werden sollen. Die Anfertigung bereitet uns weniger Kopfzerbrechen, sondern eher die Taxation. Wird die vollständige Packung Petinutin® mit 100 Kapseln berechnet oder nur die benötigten 64 Kapseln?

Ich würde mich sehr über Lösungsvorschläge freuen.

Fisser

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Aw: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« Antwort #1 am: 06. Mai 2013, 15:49:19 »
Hallo lavandula,

Wie bei allen Rezepturen gilt auch bei der Kapselherstellung bzw. Taxation, alles was nicht in der Hilfstaxe steht, kann mit der Bestpassenden Packungsgröße abgerechnet werden!
Auch für die Rezeptur benötigte FAM.
Sprich, Sie können hier die vollen 100 Kapseln abrechnen auch wenn nur 64 Kps benötigt werden.

Wir hatten letztens einen ähnlichen Fall  ;)

Lieben Gruß

lavandula

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Aw: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« Antwort #2 am: 08. Mai 2013, 07:20:24 »
Danke für die Antwort!
So haben wir es auch gehandhabt, aber jetzt einige Rezepte retaxiert bekommen.
Kann uns jemand sagen, wo steht, dass die ganze Packung berechnet werden darf???


lavandula

Gramberg-Schmidt

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  • Beiträge: 107
Aw: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« Antwort #3 am: 08. Mai 2013, 07:39:17 »
In der Arzneimittelpreisverordnung finden Sie in  § 5 Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen unter Satz 2:
Auszugehen ist von den Apothekeneinkaufspreisen der für die Zubereitung erforderlichen Mengen an Stoffen und Fertigarzneimitteln. Maßgebend ist
1. bei Stoffen der Einkaufspreis der üblichen Abpackung,
2. bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis nach § 3 Abs. 2 der erforderlichen Packungsgröße, höchstens jedoch der Apothekeneinkaufspreis, der für Fertigarzneimittel bei Abgabe in öffentlichen Apotheken gilt.
Es is jedoch sinnvoll Anbrüche bis zum Verfall dokumentiert aufzubewahren, falls dieselbe Rezeptur nochmals vorkommt.

Mit kollegialen Grüßen,

Frank Gramberg-Schmidt

Britt Pöttmesser

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  • Beiträge: 11
Aw: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« Antwort #4 am: 07. November 2013, 20:28:02 »
Ich habe gerade diesen Beitrag gefunden. Muss ich die leeren Kapseln auch berechnen oder ist das im Arbeitspreis drin? Wir sind da etwas unterschiedlicher Meinung.

Vielen Dank!

Gruß Britt Pöttmesser

Claudia Wegener

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  • Beiträge: 79
Aw: Taxationshilfe - Herstellung von Kapseln aus FAM
« Antwort #5 am: 18. November 2013, 10:46:09 »
Hallo,

natürlich müssen Sie die leeren Kapseln berechnen - es handelt sich dabei ja quasi um das \"Abgabebehältnis\", d. h. das Primärpackmittel. Zusätzlich dürfen Sie die Kruke / das Weithalsglas berechnen, in dem Sie die fertigen Kapseln abgabebereit stellen. Der Arbeitspreis umfaßt immer nur die Tätigkeit an sich.

Grüße
C. Wegener