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Autor Thema: Konservierung in der Rezeptur  (Gelesen 11194 mal)

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Konservierung in der Rezeptur
« am: 09. Mai 2012, 16:09:45 »
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen !

Wo schaue ich nach, welche Stoffe überhaupt und womit
konserviert werden müssen und wie dann die Haltbarkeit ist ?
Gibt es eine Tabelle, manchmal muss es schnell gehen  :blush: !

Liebe Grüße,

Susanne

Przyklenk

  • Gast
Aw: Konservierung in der Rezeptur
« Antwort #1 am: 14. Mai 2012, 11:51:35 »
Hallo,

das ist wirklich eine gute und wichtige Frage.
Ich gebe Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte.

Nicht konservieren:
- bei Grundlagen, die mikrobiell nicht
  anfällig sind, z. B. W/O Cremes
- wenn ausreichend vorkonserviert wurde
- wenn mind. 20 % Alkohol enthalten ist
- wenn enthaltende Wirkstoffe selbst konservierend wirken

Die Entscheidung, welches Konservierungsmittel
geeignet ist hängt ab von:

-   der Anwendungsart
-   der Verträglichkeit mit Wirk- und Hilfsstoffen der Rezeptur
         und Primärpackmitteln
-        dem pH-Wert der Zubereitung

Die Haltbarkeit hängt sehr stark von den Eigenschaften
der Wirk-/und Hilfsstoffen ab. Das NRF/DAC „Zusatzheft“
Tabellen für die Rezeptur gibt einen guten Überblick
über die Aufbrauchfrist,also die Haltbarkeit beim
Patienten. Dort finden Sie auch ein Fließdiagramm
zur Festlegung der Haltbarkeit.
Die Eigenschaften der Konservierungsmittel sind
ebenfalls in diesem Heft festgehalten. Im „Stofflexikon“
finden Sie welche Substanzen konservierende Eigenschaften
haben (Vorsicht: bezieht sich auf die therapeutische
Konzentration).
Einige Firmen liefern auch Stabilitätsdaten mit
entsprechend geprüfter Aufbrauchfrist
(z. B. Dr. Wolff, Essex, Excipial,…).


Viele Grüße

T. P.

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Konservierung in der Rezeptur
« Antwort #2 am: 01. Juni 2012, 10:55:42 »
Über das Nichtkonservieren von W/O - Cremes kann man
streiten. Im DAB braucht z.B. bei der Wasserhaltigen
Wollwachsalkoholsalbe nicht konserviert werden, im NRF
werden dagegen alle W/O - Cremes konserviert. Bezieht
man eine Wasserhaltige Wollwachsalkoholsalbe DAB über
den pharm. Großhandel ist sie konserviert, eine Eucerin.
cum aqua dagegen nicht. Auch eine Ungt. leniens wird
den Apotheken unkonserviert geliefert.
Das NRF sieht für unkonservierte, lipophile Cremes
abgefüllt in einer Tube eine Aufbrauchfrist von 4
Wochen vor.
Zwischen diesen unterschiedlichen Gegebenheiten und
gegensätzlichen Forderungen läßt sich nun
wissenschaftlich trefflich streiten.
Sofern die innere, wässrige Phase gut dispergiert
(Voraussetzung: Herstellung auf warmem Wege und
msschinell bearbeitet) wurde, bieten sich keine
guten Voraussetzungen für eine vehemente Vermehrung
von Keimen in den kleinen \"Kügelchen\". Dennoch kann es
bei einem unhygienischen Umgang des Patienten mit der
unkonservierten W/O - Creme zur Bildung von Schimmel
kommen. Sollte man dann doch nicht sicherheitshalber
alle W/O - Cremes nur konserviert abgeben?
Ich tendiere dazu, weil der Patient ein Laie ist und
sich der Kontaminationsproblematik nicht jederzeit
bewußt ist.
Ein Entscheidungskriterium für eine Nachkonservierung
sollte natürlich in jedem Einzelfall die verordnete
Menge an W/O-Creme und die voraussichtliche Anwendungs-
dauer (beim Patienten erfragen)sein. Bei einer
Verordnungsmenge von z.B. 200 g Ungt. leniens konservieren
wir mit Propylenglycol (= 5 g auf 100 g) nach.

Meier

  • Mitglied
  • Beiträge: 10
Aw: Konservierung in der Rezeptur
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2013, 13:30:34 »
Guten Tag herr Wolf,

Welche Haltbarkeit geben Sie ihrer konservierten Ungt. leniens?
Mit freundl. Grüßen
W. Meier

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Konservierung in der Rezeptur
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2013, 16:14:46 »
Hallo Frau Meier,

ich würde je nach Wirkstoff eine Haltbarkeit von 6 Monaten bis zu 1 Jahr in einer Tube veranschlagen.
Noch eins: die Menge an errechneter Propylenglycol-Menge müßte streng genommen von der Wassermenge abgerechnet bzw. abgezogen werden. Das geht jedoch nicht bei einer fertig bezogenen Ungt. leniens. Hier arbeiten wir inzwischen der Einfachheit halber mit einem Faktor: Masse Ungt. leniens x 0,05882 = Einwaage Propylenglycol (abziehen von der Masse Ungt. leniens).

MfG
Gerd Wolf