Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Phenobarbital Pulver  (Gelesen 6370 mal)

Rähder

  • Mitglied
  • Beiträge: 6
Phenobarbital Pulver
« am: 11. September 2013, 18:05:24 »
Wer kann mir weiterhelfen?Haben eine Verordnung vorliegen über
Papaverinhydrochlorid 0,05 g
Chininhydrochlorid 0,1 g
Phenobarital 0,3 g
Bezüglich der Bestandteile geht das Pulver in Ordnung? Wenn ja, was muss ich beachten?
lt. NRF ist Papaverin mit einer neg. Nutzen Risiko beurteilt worden, es gibt aber noch Amp. als zugelassenes Fertigarzneimittel auf dem Markt.
Phenobarbital ist als Rezeptursubstanz als Btm eingestuft, das heißt die Verordnung müsste auf einem Btm Rezept verordnet werden?
Wo bekomme ich Angaben bezüglich der oberen Richtkonzentration dieser Wst. her?
Eine Kollegin konnte sich daran erinnern, früher diese Rezeptur hergestellt zu haben.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Aw: Phenobarbital Pulver
« Antwort #1 am: 12. September 2013, 15:33:18 »
Hallo,

na das ist ja ein nette Fall. Das ist tatsächlich eine Uralt-Rezeptur, die ich so ähnlich das letzte Mal vor Jahrzehnten gesehen habe.

- Wenn das wirklich noch als Pulver verordnet ist, sollte es aus mehreren Gründen durch Kapseln ersetzt werden.
- Papaverin ist negativ monografiert, ja, aber nicht als bedenklich eingestuft, von daher liegt das im Ermessen des Arztes.
- Phenobarbital ist BtM, und damit ist die gesamte Rezeptur auch BtM, a es keine im Gesetz genannten der ausgenommenen Zubereitungen ist.
- Vor allem aber ist m.E. bei dem Ganzen kein sinnvolles therapeutisches Konzept (mehr) erkennbar, so dass ich die Plausibilität verneinen würde, und damit dürften Sie die Rezeptur dann so nicht herstellen.