Hallo Frau Wegener,
die Grundlage sollte sich eigentlich aus der Verordnung eindeutig identifizieren lassen. Wenn das unklar ist, sollten Sie das abklären.
Insgesamt sind 5 verschiedene Grundlagen zu unterscheiden, die alle eine sehr ähnliche Nomenklatur aufweisen.
Die drei DAB-Grundlagen:
1) Hydrophile Salbe DAB - Unguentum emulsificans
2) Wasserhaltige hydrophile Salbe DAB - Unguentum emulsificans aquosum
3) Nichtionische hydrophile Creme DAB - Unguentum emulsificans nonionicum aquosum
Die zwei DAC-Grundlagen, die aus den Standardrezepturen der ehemaligen DDR (SR) in das DAC/NRF eingegangen sind (eigentlich sind es 4 Grundlagen, wenn man die zugehörigen Linimente noch mitzählt, die sich aus unten stehenden Cremes durch weitere Verdünnung mit Wasser ergeben):
4) Nichtionische hydrophile Creme SR DAC (NRF S.26.) - Unguentum emulsificans aquosum N SR
5) Anionische hydrophile Creme SR DAC (NRF S.27.) - Unguentum emulsificans aquosum SR
Das Sie die DAB-Grundlagen im DAC/NRF nicht finden ist ja durchaus verständlich.
Grundlage 1 ist wasserfrei. Alle wasserhaltigen Grundlagen (2,3,4,5) sind O/W-Cremes. Die DAC/NRF-Grundlagen unterscheiden sich doch von den DAB-Grundlagen. Beide DAC/NRF-Grundlagen enthalten kein Vaselin/Paraffin. Einfach sorglos austauschen sollten Sie da wohl eher nicht.
Was der Verordner tatsächlich meint, ist möglicherweise auch stark bundeslandspezifisch. In Bayern sind die SR/DAC/NRF-Varianten für freie Rezepturen wohl eher atypisch. Wenn nicht explizit SR auf dem Rezept steht, verwende ich die DAB-Varianten. Für andere Bundesländer kann ich aber nicht sprechen (da keine Ahnung).
Die Nomenklatur ist leider sehr verwechslungsanfällig.
Schöne Grüße