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Autor Thema: Seit wann sollte Plausibilitätsprüfung erfolgen?  (Gelesen 4814 mal)

lavandula

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Seit wann sollte Plausibilitätsprüfung erfolgen?
« am: 18. Juni 2013, 09:49:02 »
Die Frage klingt wohl etwas seltsam. Für einen Vortrag wüsste ich gerne, seit wann die jetzt im Protokoll
festzuhaltende Plausibilitätsprüfung schon hätte gemacht werden müssen. Ich hatte so deutlich erst 2011
bei einem Seminar mit Dr. Wolf davon gehört und das dann stufenweise in die Praxis umgesetzt.

Und kann mir außerdem jemand sagen, seit wann das NRF betimmte kortisonhaltige Sslben puffern lässt.
Wir hatten bislang viele freie Rezepturen.


lavandula

Wolf

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Aw: Seit wann sollte Plausibilitätsprüfung erfolgen?
« Antwort #1 am: 18. Juni 2013, 20:40:45 »
Da Sie meinen Namen genannt haben, möchte ich gerne auf Ihre Frage antworten. Das Wort Plausibilitätsprüfung kam erstmalig in der neuen ApBetrO im § 7, Abs. 1.a) und detailliert im Absatz 1.b) vor. Vorher gab es ähnliche Forderungen bereits in der BAK - Leitlinie \"Herstellung unsteriler Arzneiformen in Rezeptur und Defektur\".
Die gesetzliche Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung gilt jedoch erst seit Inkrafttreten der ApBetrO am 12.06.2012.

Die Pufferung von Betamethason-17-valerat und Clobetasol-17-propionat mit dem Citrat-Puffer existiert schon viele Jahre, eigentlich schon direkt beim Hineinbringen der Vorschriften ins NRF. Schauen Sie doch mal in die \"Historie\" am Ende der Erläuterungen!

MfG
Gerd Wolf

lavandula

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Aw: Seit wann sollte Plausibilitätsprüfung erfolgen?
« Antwort #2 am: 20. Juni 2013, 06:51:17 »
Vielen Dank für Ihre Antwort und überhaupt für alle Mühe hier im Forum!


lavandula