Vielen Dank für die Ergänzung Herr Kollege Wolf.
Den Hinweis auf die entsprechende NRF-Rezeptur möchte ich zum Anlass nehmen alle dazu aufzufordern das NRF immer wieder zur Hand zu nehmen bzw. auf dem PC zu starten. Hier findet man vielfältige standardisierte Rezepturen, die sich leicht an inidividuelle Gegebenheiten anpassen lassen wie man auch an diesem Beispiel wieder sieht.
An die Ärzte gerichtet könnte mann darauf hinweisen, dass der \"Leitfaden zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen
dermatologischen Therapie für Dermatologen in GKV- Praxen und Klinikambulanzen unter Beachtung der aktuellen Arzneimittel-Richtlinie\" herausgegeben von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) Präsident: Prof. Dr. Thomas Luger ausdrücklich sagt:
\"Beim Einsatz von Magistralrezepturen sollte auf qualitätsgesicherte Zubereitungen, vornehmlich auf Rezepturen des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) zurückgegriffen werden. Die besonderen Probleme der Magistralrezepturen wie galenischer Inkompatibilität, begrenzter Haltbarkeit und eingeschränkter Standardisierbarkeit müssen bei der Indikationsstellung beachtet werden.\"
Diesen Hinweis füge ich standardmäßig in meine Fax-Anfragen an Arztpraxen ein.
In diesem Sinne wünscht ein schönes Wochenende,
Frank Gramberg-Schmidt