Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Triclosan 1% in Dermatop Creme ad 30,0 g  (Gelesen 10094 mal)

M. Philipps

  • Mitglied
  • Beiträge: 59
Triclosan 1% in Dermatop Creme ad 30,0 g
« am: 14. Juni 2013, 07:27:56 »
Guten Morgen,

kann man die Rezeptur so herstellen? Leider hat Fa. Sanofi Triclosan in Dermatop
Creme noch nicht getestet.

Lieber Gruß,

M. Philipps

Gramberg-Schmidt

  • Mitglied
  • Beiträge: 107
Aw: Triclosan 1% in Dermatop Creme ad 30,0 g
« Antwort #1 am: 14. Juni 2013, 08:02:00 »
Hallo,

bezüglich der pH-Optima passen Prednicarbat (4,5) und Triclosan (5) gut zueinander.
Dermatop Creme enthält jedoch mit Polysorbat 60 einen macrogol-haltigen Emulgator. Hiermit ist das phenolische Triclosan inkompatibel.
Man könnte von Grund auf herstellen und auf eine anionische Creme als Grundlage ausweichen.
 
Mit kollegialen Grüßen,

Frank Gramberg-Schmidt

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Triclosan 1% in Dermatop Creme ad 30,0 g
« Antwort #2 am: 14. Juni 2013, 16:22:48 »
Und um den Lösungsvorschlag von Herrn Kollegen Gramberg-Schmidt noch zu konkretisieren, ...
Nehmen Sie die \"Hydrophile Triclosan - Creme (NRF 11.135.)\" und fügen Sie dort noch das Prednicarbat hinzu!

MfG
Gerd Wolf

Gramberg-Schmidt

  • Mitglied
  • Beiträge: 107
Aw: Triclosan 1% in Dermatop Creme ad 30,0 g
« Antwort #3 am: 14. Juni 2013, 17:56:16 »
Vielen Dank für die Ergänzung Herr Kollege Wolf.

Den Hinweis auf die entsprechende NRF-Rezeptur möchte ich zum Anlass nehmen alle dazu aufzufordern das NRF immer wieder zur Hand zu nehmen bzw. auf dem PC zu starten. Hier findet man vielfältige standardisierte Rezepturen, die sich leicht an inidividuelle Gegebenheiten anpassen lassen wie man auch an diesem Beispiel wieder sieht.

An die Ärzte gerichtet könnte mann darauf hinweisen, dass der \"Leitfaden zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen
dermatologischen Therapie für Dermatologen in GKV- Praxen und Klinikambulanzen unter Beachtung der aktuellen Arzneimittel-Richtlinie\" herausgegeben von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) Präsident: Prof. Dr. Thomas Luger ausdrücklich sagt:

\"Beim  Einsatz  von  Magistralrezepturen  sollte  auf  qualitätsgesicherte  Zubereitungen,  vornehmlich auf Rezepturen des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) zurückgegriffen werden. Die besonderen Probleme  der  Magistralrezepturen  wie  galenischer  Inkompatibilität,  begrenzter  Haltbarkeit  und eingeschränkter Standardisierbarkeit müssen bei der Indikationsstellung beachtet werden.\"

Diesen Hinweis füge ich standardmäßig in meine Fax-Anfragen an Arztpraxen ein.

In diesem Sinne wünscht ein schönes Wochenende,

Frank Gramberg-Schmidt