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Autor Thema: Kennzeichnung der Haltbarkeit  (Gelesen 13708 mal)

Tanja Candels

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Kennzeichnung der Haltbarkeit
« am: 17. November 2011, 12:21:15 »
In welcher Form geben Sie die Haltbarkeit bei Rezepturen an: immer mit Verfallsdatum oder auch als Haltbarkeit + Zeitraum, also z.B. Haltbarkeit: 1 Jahr ?

Achim Marliani

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Aw: Kennzeichnung der Haltbarkeit
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2011, 14:18:23 »
Immer nur als offenes Verfalldatum, also in der Form: \"Verwendbar bis 31.12.11\". ich meine, dass die Angabe eines Zeitraumes auch nicht mehr akzeptiert wird.

Opak

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Aw: Kennzeichnung der Haltbarkeit
« Antwort #2 am: 25. Januar 2012, 20:28:47 »
Ich habe von meiner Vorgängerin in der Rezeptur einige Rezepturen mit offenen Verfalldatum übernommen. Diese benutze ich auch weiter. Aber einige Rezepturen sind noch mit dem Vermerk \"begrenzt haltbar\" gespeichert. Da fällt es mir sehr schwer ein festes Verfallsdatum anzugeben. Die Haltbarkeit der Salbengrundlage ist nicht das Problem, aber wie verändern die enthaltenen Arzneistoffe die Haltbarkeit? :unsure:

Achim Marliani

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    • rezepturdoku.de
Aw: Kennzeichnung der Haltbarkeit
« Antwort #3 am: 26. Januar 2012, 07:47:04 »
Oft ja ziemlich deutlich. Die Hydrolyse von Erythromycin kann z.B. ein ziemliches Problem sein, wenn der pH-Bereich der Zubereitung nicht stimmt. Oder Kristallwachstum bei Metronidazol. Oder oder oder. Einen guten Anhaltspunkt find ich da eigentlich die diesbezügliche Tabelle im NRF. Und im Zweifelsfall geb ich lieber nur vier Wochen an, ehe ich mich mit einer viel zu langen Haltbarkeitsangabe in die Nesseln setzte, selbst wenn das dann zu kurz sein sollte.

Meißner

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Aw: Kennzeichnung der Haltbarkeit
« Antwort #4 am: 28. Januar 2012, 21:21:20 »
Ich finde es auch schwierig, die richtigen Haltbarkeitsdaten zu notieren.
Zumal andere Apotheken bestimmte Salben ein halbes Jahr haltbar machen und man selber nur vier Wochen das ganze haltbar macht, aufgrund der Zusammensetzung.

Tanja Candels

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Aw: Kennzeichnung der Haltbarkeit
« Antwort #5 am: 26. Mai 2012, 20:37:56 »
Die neue ApBetrO sieht ein Verfalldatum für Rezepturen vor. Begrenzt haltbar wird also demnächst von den Etiketten verschwinden B)